Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Heike Schulz am 07. Oktober 2013
9375 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Klimaschutz

CO2 Einsparung

Wie wäre die Einsparung an co2 bis 2030, wenn Brandenburg auf Braunkohle verzichten würde?

+3

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 04. November 2013
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Schulz,

das europäische Emissionsrechtehandelssystem (EHS) ist das zentrale klimaschutzpolitische Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele der Europäischen Union. Die EU-Richtlinie für den europäischen Emissionshandel 2013 bis 2020 vom 23. April 2009 setzt die Rahmenbedingungen auch für den deutschen Markt. Etwa 11.000 europäische Betriebe zur Erzeugung von Elektrizität sowie weitere klimaschutzrelevante Industrieanlagen unterliegen dem EHS. Die vom EHS erfassten Unternehmen sind für etwa die Hälfte der derzeitigen Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union verantwortlich.

Der europäische Emissionshandel funktioniert nach dem System „cap and trade“ – beschränken und handeln. EU-weit wird eine Gesamtobergrenze für CO2-Zertifikate vorgegeben, die zur Erreichung der Klimaschutzziele jährlich verringert wird. Ziel der Europäischen Union ist es, durch die Steuerung der Zertifikatemenge Anreize zu schaffen, in emissionsmindernde Techniken zu investieren. Durch die freie Handelbarkeit der Treibhausgasemissions- zertifikate über Ländergrenzen und Industriezweige hinweg soll zudem ein ökonomischer Anreiz geschaffen werden, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen dort zuerst zu senken, wo es am ökonomischsten und damit effizientesten ist.

Mit Beginn des Jahres 2013 muss – mit Ausnahme einiger osteuropäischer Mitgliedstaaten - u. a. die Energiewirtschaft ihre CO2-Zertifikate zu 100 % (käuflich) erwerben. Bei anderen Industriezweigen erfolgt ab dieser Zeit eine schrittweise Senkung der (kostenlosen) Zuteilungsraten.

Mit der Einbeziehung der Stromwirtschaft in das europäische Emissionshandelssystem wird somit dafür gesorgt, dass die Europäische Union ihre CO2¬-Reduktionszusagen und CO2-Minderungsziele erfüllt, ungeachtet davon, ob, wo und womit in Europa Kraftwerke betrieben werden.

Durch eine Außerbetriebnahme der brandenburgischen Braunkohlekraftwerke und den Verzicht auf die Nutzung der heimischen Braunkohle in der Stromerzeugung würde sich nach der derzeitigen Rechtslage der europäische Gesamtemissionsausstoß nicht verringern, da sich die europaweit handelbare Menge an CO2-Zertifikaten hierdurch nicht verringern würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg