Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Michael Hanck am 31. Oktober 2013
10399 Leser · 1 Stimme (-0 / +1) · 0 Kommentare

Energieeffizienz

Luft-Wärmepumpe

Sehr geehrte Damen u. Herren,

wir benötigen dringend mehr Informationen in Bezug auf die Genehmgungsfähigkeit einer Luftwärmepumpe im Baugenehmigungsverfahren.

Im Einzelnen geht es darum, dass wir energieeffizient bauen wollen ( EFH - KfW70 mit Luft-Wärmepumpe), uns aber auf Grund einer Schallpegelleistung von 60dB der Luft-Wärmepume das Bauordnungsamt die Genehmigung ohne Angabe von Richtlinien oder zuständigen Verordnungen die Baugenehmigung verweigert.

Eine Berechnung der Fa. Vaillant ergab die Einhaltung der Abstände gemäß der TA Lärm ( in unserem Fall eine einzuhaltender Abstand von 7,1m zur Nachbarbebauung für die Einhaltung von 35dB in den Nachtstunden).

Auf Nachfrage wurde uns keine Richtlinie oder Zustädnigkeit mitgeteilt. Deshalb unsere Frage: Welche Immissionschutzrichtlinie kommt hierbei im Land Brandenburg / LK Havelland zum Tragen und welche Verordnungen sind hierbei zu beachten und einzuhalten? Welche Obergrenzen / Abstände kommen zum Tragen ? Es handelt sich hierbei um ein reines Wohngebiet in Falkensee.

Inwieweit ist die TA Lärm anzuwenden ?

Wir freuen uns über jede hilfreiche Unterstützung und möchten auch die Dringlichkeit unserer Anfrage betonen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlcihen Grüßen

Michael Hanck

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 14. November 2013
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Hanck,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit wie folgt beantworte:

Bei Bauvorhaben, die eine hohe Energieeffizienz gewährleisten sollen, werden zunehmend auch Luft-Wärmepumpen eingesetzt. Leider können die durch solche Geräte verursachten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft – in Abhängigkeit vom Gerätetyp, vom jeweiligen Betriebszustand, von der Art der baulichen Nutzung des Gebietes, vom konkreten Aufstellungsort und weiteren örtlichen Gegebenheiten (bestehende Abstände, Abschirmungen, Schall reflektierende Flächen usw.) – zu Belästigungen führen. Um möglichen späteren Konflikten vorzubeugen, werden für die Prüfung entsprechender Bauvorhaben durch die unteren Bauaufsichtsbehörden entsprechende Hinweise zur „Abstandsprüfung bei außerhalb von oder an Gebäuden befindlichen Aggregaten von Wärmepumpen“ des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz angewendet. Die Hinweise ermöglichen die Einschätzung einer sicheren Einhaltung der geltenden Immissions- richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm in Form einer pauschalisierten Betrachtung. Sie berücksichtigen auch die Möglichkeit, dass weitere derartige Geräte in der Nachbarschaft vorhanden sein oder hinzutreten können. Sie entsprechen dabei inhaltlich weitgehend gleichartigen Hinweisen, die durch die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zurzeit für eine bundesweite Veröffentlichung vorbereitet werden.

Soweit im Rahmen der o. g. pauschalisierten Betrachtung erhebliche Belästigungen nicht ausgeschlossen werden können, sollte die Auswahl eines Gerätes mit niedrigerer Geräuschemission, eine Veränderung des Auf- stellungsortes oder weitere Möglichkeiten einer schalltechnischen Optimierung erwogen werden. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz kann hierzu im Einzelfall fachlich beraten und wird - soweit notwendig - bei komplizierten Sachverhalten konkrete Anforderungen im Rahmen einer Stellungnahme formulieren.

Hinweisen möchte ich noch darauf, dass der Einsatz von Luft-Wärmepumpen in dem Wohnen dienenden Gebieten trotz Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bundesweit zunehmend zu Nachbarschaftskonflikten führt. Der Bund bereitet daher gegenwärtig eine entsprechende Überarbeitung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV vor, welche zukünftig u. a. erhöhte Anforderungen auch an Luft-Wärmepumpen – mit Übergangsfristen für bereits aufgestellte Geräte – enthalten soll.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg