Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Heike Schulz am 15. November 2013
10138 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Windenergie

Genehmigungsverfahren Windenergie

Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für Bürgerbeteiligung in den formellen Verfahren von der Ausweisung von Windeignungsgebieten bis zum Genehmigungsverfahren beim Landesumweltamt?

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 21. November 2013
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Schulz,

der Ausbau der Windkraftanlagen ist nicht konfliktfrei. Damit eine kontrollierte und verträgliche Entwicklung stattfindet, erstellen Raumordnungsbehörden und die Regionalen Planungsgemeinschaften Konzepte und Pläne. Die Landes- regierung legt größten Wert darauf, dass die Anwohner, die in diesen Planungsräumen leben, die Möglichkeit haben, sich aktiv an den Planungs- prozessen zu beteiligen.

Die Grundsätze einer Bürgerbeteiligung sind gesetzlich geregelt und in allen Verfahren ähnlich. Es gilt der Grundsatz, dass den Bürgern Gelegenheit gegeben werden muss, ihre Einwendungen vorzubringen. Eine Beteiligung kann sich aus zwei Stufen zusammensetzen – frühzeitige Unterrichtung und öffentliche Auslegung. Nicht in allen Verfahren ist beides gesetzlich vorgeschrieben (ein- oder zweistufiges Verfahren).

Durch die frühzeitige Unterrichtung sollen die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich bekannt gegeben und wenn notwendig erörtert werden.

In einem zweiten Schritt, der in allen Öffentlichkeitsbeteiligungen vorgesehen ist, werden die Entwürfe und alle dazu gehörigen Unterlagen öffentlich ausgelegt. Dadurch erhält jeder die Möglichkeit, sich ausführlich mit den Planungen auseinander- zusetzen und gegebenenfalls Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss findet eine Erörterung zu den fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen statt.

Alle Bekanntmachungen, Auslegungsorte und Fristen sind rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen. In der Regel werden dazu die Amtsblätter und regionalen Tageszeitungen verwendet.

Zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung hat die Landesregierung weitere, rechtlich nicht vorgeschriebene Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung ergriffen. Um eine möglichst umfassende Einbeziehung der Bürger und Bürgerinnen zu ermöglichen, führt z.B. der Wirtschaftsminister regionale Energietouren in allen fünf Regionalen Planungsgemeinschaften durch. Das Wirtschaftsministerium hat zudem am 12. August 2013 erstmalig ein „Fachforum Akzeptanz und Bürgerbeteiligung“ eingeführt, das künftig unter Leitung der ZAB-Energie und der Energieallianz regelmäßig stattfindet. Es gibt darüber hinaus lokale Dialogforen, die Konfliktpotentiale frühzeitig erkennen und aufgreifen. Schließlich dienen auch unsere sehr umfangreichen Internetseiten: www.energie.brandenburg.de und www.zab-energie.de sowie dieses Dialogforum „direktzu“ zur Verbesserung der Bürgerbeteiligung.

Weitere Informationen finden Sie auf den genannten Internetseiten, und zur konkreten Frage der Bürgerbeteiligung an Planungs- und Genehmigungs- verfahren für Windkraftanlagen unter www.lugv.brandenburg.de/media_fast/4055/windkraft_fb_12.pdf

‎Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg