Sehr geehrter Herr Meier,
Auch in Deutschland gibt es bereits konkrete Planungen für den Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen (HGÜ) sowie eine Rechtsgrundlage, die den Bau dieser Leitungen ermöglicht. Im Gesetz über den Bundesbedarfsplan (Bundesbedarfsplangesetz - BBPIG) vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2543) sind 5 Maßnahmen (Vorhaben 1 bis 5) ausgewiesen, die als Pilotprojekte für HGÜ vorgesehen sind. Diese sollen vorrangig den in Windkraftanlagen im Norden Deutschlands erzeugten Strom zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands transportieren. Nähere Informationen zu diesen Planungen finden Sie unter www.netzausbau.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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