Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Siegfried Backes am 12. März 2014
11061 Leser · 4 Stimmen (-0 / +4) · 0 Kommentare

Windenergie

Kleinwindanlagen

Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene für die Genehmigung von Kleinwindanlagen besteht nicht.

Kleinwindanlagen über 10 Meter Höhe sind in allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Für Kleinstanlagen unter 10 m Höhe gibt es in einigen Ländern Ausnahmen. (z.B. Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Dies bedeutet: Keine Genehmigungspflicht für Kleinwindräder bis 10 m Höhe.

Leider ist dies in Brandenburg nicht der Fall, das ist schade, denn der technische Fortschritt ist enorm, da heute schon fast lautlose Windturbinen gebaut werden.

Wann schließt sich Brandenburg dieser Erleichterung an?

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Antwort
am 31. März 2014

Sehr geehrter Herr Backes,

die Frage, ob Kleinstwindkraftanalgen genehmigt werden müssen oder nicht, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Derzeit ist in der Brandenburgischen Bauordnung eine Genehmigungspflicht für die angesprochenen Anlagen vorgesehen. Die Bauordnung ist ein Gesetz, das nur vom Landtag geändert werden kann. Eine solche Änderung der Bauordnung setzt ein umfangreiches Verfahren der fachlichen und politischen Willensbildung voraus. Denn es geht nicht allein um die Genehmigungsfreiheit für kleine Windkraftanlagen, sondern um eine grundsätzlichere Überarbeitung dieses Gesetzes. Der Landtag Brandenburg hat bisher keine Beschlüsse gefasst, die Änderung der Bauordnung in der laufenden Legislaturperiode durchzuführen. Ob und wann der neue Landtag über eine Änderung der Bauordnung beschließt, ist seine Entscheidung und bleibt insofern abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg