Sehr geehrte Frau Hemstedt,
die brandenburgische Landesregierung hat bereits 1992 im Rahmen einer Wasserkraftpotentialstudie die Nutzungsmöglichkeiten dieses Energieträgers untersucht. Der Ausbau der Wasserkraft in Brandenburg wird durch das Landesförderproramm "RENplus" finanziell in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Im Ergebnis sind aktuell 36 Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 4.600 kW in Brandenburg am Netz.
Noch nicht abschätzbar sind die Auswirkungen der neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Bestandsanlagen und den weiteren Zubau. So wird u.a. gefordert, dass die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu erhalten oder wiederherzustellen ist. Des Weiteren sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation zu ergreifen. In der Praxis bedeutet dies (auch nachträglich) die Errichtung von Fischauf- und Fischabstiegsanlagen, sowie den Einbau von Rechenanlagen mit einem geringen Spaltabstand. Die hierfür notwendigen Investitionskosten können sowohl die Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen in Frage stellen als auch den Bau von Neuanlagen verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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