Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Klaus Abraham am 08. September 2014
12785 Leser · 1 Stimme (-0 / +1) · 0 Kommentare

Windenergie

Windräder im Wald

Sehr geehrte Frau Tack,
am Sonntag sind Wahlen und wir sind noch nicht ganz schlüssig welche Partei wir wählen sollen.
Eine wichtige Frage muss noch beantwortet werden.Helfen Sie uns dabei.
Wir wohnen in einer Waldsiedlung in Beelitz. In diesem Waldgebiet sollen ca .20 Windräder (WEG 25) erstellt werden.
Wir befürchten schon jetzt aufgrund des Klimawandels vermehrte Waldbrände. Warum erhöht man diese Gefahrenpotenzial noch durch eine Industrieanlage im Wald!
Der Nutzwald birgt doch nachwachsene Erbergie in Form von Holz, aus denen man u.a. Holzpelez machen kann zur Ernergiegewinnung.
Sagen Sie mir wie steht die augenblicklich Regierung zu einem Verbot von Windräder im Wald. Dazu müßte der § 35 des Baugesetzbuches geändert werden.
Auf eine Antwort vor der Stimmenabgabe wartend verbleibe wir mit freundlichen Grüßen
Klaus, Renate, Stefan,Christian, Katrin Abraham

+1

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Antwort
am 26. September 2014

Sehr geehrte Familie Abraham,

der überwiegende Teil der vom Menschen verursachten Klimagaseinträge in die Atmosphäre erfolgt durch die Nutzung fossiler Energieträger. Daher ist die weitgehende Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger neben der Energieeinsparung und der Verbesserung der Energieausnutzung eine der Schlüsselkomponenten zum Klimaschutz. Gerade um die von Ihnen angesprochenen bereits heute erkennbaren Folgen des Klimawandels auf ein noch beherrschbares Maß zu begrenzen, muss dieser Weg konsequent weiterverfolgt werden.

Dabei werden allerdings technische Einrichtungen beispielsweise zur Stromerzeugung, die bisher auf wenige Kraftwerksstandorte beschränkt waren, nunmehr auch in der Fläche erlebbar. Das führt zwangsläufig zu einer Reihe von Konflikten mit tradierten Nutzungsansprüchen oder anderen Schutzgütern, die eine Suche nach Kompromissen erfordern.

Die Prüfung von Waldflächen auf eine Eignung zur Windenergienutzung erfolgte erst als deutlich wurde, dass die außerhalb von Waldgebieten nutzbaren Flächen nicht ausreichen werden, um den künftigen Strombedarf auf Grundlage erneuerbarer Energieträger hinreichend zu decken. Im Rahmen dieser Prüfung wurde auch der Frage zusätzlicher Brandlasten nachgegangen. Dabei sind die den für den Brandschutz zuständigen Behörden zu dem Ergebnis gekommen, das die Errichtung von Windenergieanlagen in Forsten unter Beachtung einer Reihe präventiver Maßnahmen, die zur Genehmigungsvoraussetzung erhoben werden, aus brandschutzfachlicher Sicht zu vertreten ist.

Selbstverständlich setzt die Brandenburger Landesregierung bei der Energiewende nicht nur auf die Windkraft, sondern auf alle erneuerbaren Energieträger, für deren Nutzung in Brandenburg ein entsprechendes Potential vorhanden ist. Dazu gehört zweifellos auch die Nutzung von Biomasse. Allerdings beträgt der Energieertrag, der auf einer für eine Windkraftanlage im Wald freizuhaltenden Fläche auf diesem Wege zu erzielen wäre, nur einen geringen Teil des durch den Betrieb der Windenergieanlage selbst zu erzielenden Nettoenergieertrages.

In der Gesamtschau sieht die Brandenburger Landesregierung derzeitig kein Erfordernis, auf ein generelles Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung Wigbert Kreutzberg

Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut
des Landes Brandenburg