Sehr geehrte Familie Abraham,
der überwiegende Teil der vom Menschen verursachten Klimagaseinträge in die Atmosphäre erfolgt durch die Nutzung fossiler Energieträger. Daher ist die weitgehende Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger neben der Energieeinsparung und der Verbesserung der Energieausnutzung eine der Schlüsselkomponenten zum Klimaschutz. Gerade um die von Ihnen angesprochenen bereits heute erkennbaren Folgen des Klimawandels auf ein noch beherrschbares Maß zu begrenzen, muss dieser Weg konsequent weiterverfolgt werden.
Dabei werden allerdings technische Einrichtungen beispielsweise zur Stromerzeugung, die bisher auf wenige Kraftwerksstandorte beschränkt waren, nunmehr auch in der Fläche erlebbar. Das führt zwangsläufig zu einer Reihe von Konflikten mit tradierten Nutzungsansprüchen oder anderen Schutzgütern, die eine Suche nach Kompromissen erfordern.
Die Prüfung von Waldflächen auf eine Eignung zur Windenergienutzung erfolgte erst als deutlich wurde, dass die außerhalb von Waldgebieten nutzbaren Flächen nicht ausreichen werden, um den künftigen Strombedarf auf Grundlage erneuerbarer Energieträger hinreichend zu decken. Im Rahmen dieser Prüfung wurde auch der Frage zusätzlicher Brandlasten nachgegangen. Dabei sind die den für den Brandschutz zuständigen Behörden zu dem Ergebnis gekommen, das die Errichtung von Windenergieanlagen in Forsten unter Beachtung einer Reihe präventiver Maßnahmen, die zur Genehmigungsvoraussetzung erhoben werden, aus brandschutzfachlicher Sicht zu vertreten ist.
Selbstverständlich setzt die Brandenburger Landesregierung bei der Energiewende nicht nur auf die Windkraft, sondern auf alle erneuerbaren Energieträger, für deren Nutzung in Brandenburg ein entsprechendes Potential vorhanden ist. Dazu gehört zweifellos auch die Nutzung von Biomasse. Allerdings beträgt der Energieertrag, der auf einer für eine Windkraftanlage im Wald freizuhaltenden Fläche auf diesem Wege zu erzielen wäre, nur einen geringen Teil des durch den Betrieb der Windenergieanlage selbst zu erzielenden Nettoenergieertrages.
In der Gesamtschau sieht die Brandenburger Landesregierung derzeitig kein Erfordernis, auf ein generelles Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung Wigbert Kreutzberg
Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschut
des Landes Brandenburg
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