Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Heike Schulz am 13. August 2012
11216 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Stromnetze und Speicher

Abstandsregeln bei Leitungen

Hallo,

mich interessiert, welche Abstandsregeln von Unternehmen beim Bau von Stromleitungen beachtet werden müssen und wer diese prüft.

Vielen Dank im Voraus

Heike Schulz

+3

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 13. September 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Schulz,

beim Bau von Stromleitungen gibt es keine festen Vorgaben zu Abständen, die von den Netzbetreibern einzuhalten sind. In den Zulassungsverfahren ist in jedem Einzelfall anhand von Antragsunterlagen und Einzelgutachten zu prüfen, ob beispielsweise Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit ausgeschlossen werden können. Dies betrifft z. B. baurechtliche, immissionsschutzrechtliche und abfallrechtliche Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren. Eine feste Vorgabe in Metern würde diesem Prüfungsgrundsatz nicht gerecht werden.

Die maximal zulässigen Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder bei Hochspannungsleitungen sind in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt. Zudem gibt es DIN-Normen, in denen technische Details festgelegt sind.

Weitere Informationen zu den Abstandregelungen unter immissionsrechtlichen Aspekten finden Sie in einer Broschüre des Bundesamtes für Strahlenschutz: http://www.bfs.de/de/bfs/druck/strahlenthemen/STTH_Elma_S...

In Brandenburg ist eine Abstandsleitlinie des Ministers für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung erlassen worden. Diese enthält Empfehlungen zu den Abständen zwischen Industrie-/Gewerbegebieten sowie Hochspannungsfreileitungen/Funksendestellen und Wohngebieten. Diese Leitlinie ist im Internet abrufbar unter http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2318....

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg