Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Axel Kruschat am 29. August 2013
10400 Leser · 5 Stimmen (-0 / +5) · 0 Kommentare

Tagebau und CSS

Auslastung der Braunkohlekraftwerke

Wie wird gewährleistet, dass die Braunkohlekraftwerke zur Erfüllung der Klimaschutzziele beitragen, obwohl sie laut Wirtschaftsministerium über das Jahr 2030 hinaus in quasi Vollauslastung betrieben werden sollen?

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 23. September 2013
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Kruschat,

das europäische Emissionsrechtehandelssystem (EHS) ist seit 2005 das zentrale klimaschutzpolitische Instrument zur Erreichung der Treibhaus- gasminderungsziele in Europa. Vom EHS sind ca. 11.000 europäische Anlagen der Stromproduktion sowie bestimmte Industriezweige betroffen, die für etwa die Hälfte der derzeitigen europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Das EHS funktioniert nach dem Prinzip cap and trade – beschränken und handeln. Es wird eine EU-weite Gesamtobergrenze für CO2-Emissionen vorgegeben, die jährlich verringert wird. Damit sollen Anreize für eine Senkung der Treibhausgasemissionen gesetzt werden. Durch die freie Handelbarkeit der Emissionsberechtigungen wird zudem ein ökonomischer Anreiz geschaffen, den Ausstoß schädlicher Klimagase dort zu senken, wo es am effizientesten ist.

Die europäischen Stromproduzenten müssen mit Ausnahme einiger ost- europäischer Mitgliedstaaten seit Beginn des Jahres 2013 alle benötigten Zertifikate zu 100 % bezahlen. Mit dem EHS wird somit dafür gesorgt, dass die Stromwirtschaft ihr Emissionsziel erfüllt, ungeachtet dessen, wo in Europa Kraftwerke betrieben werden oder neu entstehen. Durch eine hohe Auslastung einzelner Kohlekraftwerke wird das CO2-Minderungsziel in seiner Gesamtheit nicht gefährdet, denn die Menge an Emissionsberechtigungen ist in ihrer Gesamtheit gesetzlich begrenzt.

Aufgrund der aktuell sehr niedrigen Zertifikatepreise, hervorgerufen durch ein Überangebot an Zertifikaten, sind Klimaschutzmaßnahmen der Wirtschaft, z. B. auch die Demonstration der CCS-Technologie, derzeit europaweit zumeist nicht wirtschaftlich darstellbar. Damit Unternehmen wieder mehr in den Klimaschutz investieren, wird auf europäischer Ebene über eine Reform des EHS verhandelt.

Diese soll sich nicht nur auf eine Verzögerung in der Marktzuführung der Emissionsrechte (sogen. Backloading) beschränken. Das EHS als eines der zentralen Klimaschutzinstrumente in Europa ist nach überwiegender Auffassung vielmehr so weiterzuentwickeln, dass es langfristig Anreize für Investitionen in kohlenstoffarme Technologien schafft.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg