Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Stephan Gerrer am 03. November 2011
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Biomasse

Biogas und Naturschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Konzentration von Energiepflanzen, insbesondere Mais, in Regionen, wo traditionell kein oder deutlich weniger Mais angebaut wurde führt inzwischen zu Problemen:

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/588689/

Das hat in kurzer Zeit schon zu dramatischen Folgen geführt. Durch die Monokultur von Mais und anderen Energiepflanzen ist der Rückgang der Beikräuter-Arten, von Insekten, Kleinsäugern und Vögeln in der Agrarlandschaft sicht- und spürbar geworden.

Es ist doch extrem wichtig, für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen, wenn man erreichen will, dass mit der Biogasproduktion ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

Das gelingt nicht, wenn Biogas zu Lasten der Biologischen Vielfalt produziert wird.

Wie wollen Sie dieses Problem lösen? Abbau von Subventionen? Gesetzliche Verpflichtungen für Landwirte?

mit freundlichen grüßen

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Antwort
von Dr. Günter Hälsig am 22. Dezember 2011
Dr. Günter Hälsig

Sehr geehrter Herr Gerrer,

die von Ihnen angesprochene Problematik von konzentriertem Maisanbau zur Energiegewinnung und dem Rückgang der Biologischen Vielfalt muss nach meiner Auffassung in einem größeren Zusammenhang gesehen werden.

Als Hauptursache für den Rückgang der Biologischen Vielfalt im Land Brandenburg werden vor allem die Intensivierung des Ackerbaus und eine nicht ausreichende Strukturvielfalt in der Landschaft (Vorhandensein von Gehölzen, blütenreiche Wegrandstreifen, Streuobstwiesen, reichhaltige Fruchtfolgen und Brachen) angesehen. Auf Grund von agrar- und förderpolitischen Rahmenbedingungen sowie marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten stiegen beispielsweise 2010 die Kulturarten Mais, Raps und Roggen in Brandenburg auf etwa 50 Prozent der Ackerfläche an, während sie 2004 erst knapp 31 Prozent der Ackerfläche einnahmen. Im gleichen Zeitraum reduzierten sich die Brachflächen hauptsächlich wegen des Auslaufens der obligatorischen Flächenstilllegung von 140.000 ha auf 45.000 ha. Der Trend zur Abnahme der Biologischen Vielfalt lässt sich im gesamten europäischen Raum beobachten und hat zu einer Diskussion um die Überarbeitung von Förderkriterien in der Gemeinsamen Agrarpolitik geführt. So soll ab 2014 beispielsweise die Zahlung von Flächenprämien stärker an Fruchtfolgekriterien und erstmals an einen obligatorischen Anteil ökologisch gewünschter Bewirtschaftung gebunden werden.

Der allgemeine Trend zur Abnahme der Biologischen Aktivität wird tendenziell überall dort verstärkt, wo Fruchtfolgeverengungen mit konzentriertem Anbau einer einzigen Fruchtart erfolgen. Das trifft teilweise auch auf den Anbau von Energiemais zu, der seit 2005 kontinuierlich steigt und gegenwärtig etwa ein Drittel des gesamten Maisanbaus in Brandenburg ausmacht. Die Gesamtanbaufläche von Mais gibt derzeit mit etwa 18 Prozent der Ackerfläche noch keinen Anlass zur Besorgnis. Regional kann die Konzentration jedoch weitaus höher liegen, so dass dies aus der Sicht des Naturschutzes insbesondere in Schutzgebieten als problematisch hinsichtlich der Artenschutzbelange gewertet wird.

Die Themen Fruchtfolge und konzentrierter Maisanbau haben im Vorfeld der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits eine große Rolle gespielt und zur Neuausrichtung der Förderbedingungen für Biogas beigetragen. So darf der Substratinput bei Neuanlagen ab 2012 einen Maximalanteil von 60 Prozent Mais und Getreidekorn nicht überschreiten. Umweltpolitisch gewünschte Inputstoffe wie mehrjährige Kulturen, Wildkräutermischungen und Blühstreifen werden ab 2012 mit einer höheren Vergütung angereizt. Ob diese Beschränkungen und Anreize ausreichen, um im Kontext mit der Neuregelung der Gemeinsamen Agrarpolitik die Zielstellungen von Bioenergie und Biologischer Vielfalt in Einklang zu bringen, ist Gegenstand des Monitorings zur regelmäßigen Novellierung des EEG.

Aus der Sicht des Umwelt- und Naturschutzes werden darüber hinaus folgende Empfehlungen für eine Präzisierung der guten fachlichen Praxis im Maisanbau gegeben:

  1. ) Standortangepasste Fruchtfolge als Kernelement guter fachlicher Praxis und Vermeidung von Selbstfolgen (Mais nach Mais)

  2. ) Winterbegrünung und Zwischenfrüchte (Unter- und Stoppelsaaten) zur Minimierung von Erosion und Auswaschung von Nährstoffen in Kombination mit flacher Bodenbearbeitung nach der Ernte zur Vermeidung von Stickstoffmineralisation

  3. ) Standort- und ertragsangepasste bedarfsgerechte Düngung, insbesondere Förderung der Jugendentwicklung der Maispflanzen zum zügigen Bestandsschluss durch z.B. Unterfußdüngung

  4. ) Umbruch von Grünland auf Moor- und Anmoorstandorten muss unterbleiben (Freisetzung von Kohlendioxid durch Abbau der Torfsubstanz).

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichem Gruß

Dr. Günter Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg