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Beantwortet
Autor Klaus Dinter am 05. März 2012
9674 Leser · 3 Stimmen (-0 / +3) · 0 Kommentare

Tagebau und CSS

CCS - Fehlende Methodik zur unterirdischen Raumordnung

Sehr geehrte Damen und Herren, Cs., den 2.03.2012

Man ist zwar technisch in der Lage CO2 abzuscheiden, aber die unterirdische Verbringung ist noch nicht geregelt, u. a. weil die wissenschaftlichen Grundlagen fehlen.

Derzeit gibt es noch keine wissenschaftlich anerkannte Methodik zur unterirdischen Raumordnung. Das Umweltbundesamt hat die Entwicklung einer solchen Methodik gerade erst im Februar 2012 im Rahmen der Umsetzung des Umweltforschungsplans ausgeschrieben. Bedeutet das nicht, dass zwar die Abscheidung von CO2 bisher vielleicht Stand der Technik ist (auch hier fehlen noch industrielle Großversuchsanlagen) , die unterirdische Verbringung aber noch nicht? Wie kann sie da - zumindest auf dem Festland - genehmigungsfähig sein? Das widerspricht dem UVPG. Es gibt also noch viel zu tun!
Und: Gibt es bisher eine ÖKOBILANZ für CCS - sofern überhaupt machbar?

Mit freundlichen Grüßen

K. Dinter

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 16. April 2012
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Dinter,

Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2, die sogenannten CCS-Technologien, sollen insbesondere bei energieintensiven Industrien und in der Energiewirtschaft mit dazu beitragen, die Klimaschutzanstrengungen der EU-, Deutschlands, aber auch des Landes Brandenburg zu unterstützen. Zur Umsetzung der in diesem Zusammenhang erlassenen EU-Richtlinie hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid erarbeitet, das derzeit im Vermittlungsaus-schuss des Bundestages und des Bundesrates behandelt wird.

Der Artikel 1 des o. g. Gesetzesvorhabens beinhaltet das Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Dieses sogenannte CCS-Gesetz sieht in Deutschland eine Gesamtspeichermenge von bis zu 8 Mio. Tonnen CO2 vor, wobei je Anlage jährlich nicht mehr als 3 Mio. Tonnen CO2 eingespeichert werden dürfen. Vollständige Antrags-unterlagen müssen bis spätestens 31.12.2016 bei den zuständigen Behörden vorliegen. Letztendlich bedeutet dies, dass im Rahmen des Gesetzesvor-habens in Deutschland maximal 3 - 5 Einzelprojekte (hätten) realisiert werden können. Dem Land Brandenburg war hierzu in Deutschland lediglich das CCS-Demonstrationsprojekt des Unternehmens Vattenfall Europe AG in Jänschwalde mit Speicherplanungen in Beeskow bzw. Neutrebbin als großtechnische Anlage bekannt. Für ein derartiges Einzelprojekt bedarf es keiner landes- bzw. bundesweiten unterirdischen Raumordnung. Ein Widerspruch zum UVP-Gesetz kann nicht erkannt werden, zumal im Artikel 2 des o. g. Gesetzesvorhabens erforderliche Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ausdrücklich benannt sind.

Das Erfordernis und die Möglichkeiten einer „unterirdischen Raumplanung“ im Hinblick auf konkurrierende Nutzungsansprüche, wie Rohstoff-, Mineralwasser- oder Grundwassergewinnung, Geothermievorhaben, Erdgasspeicherung, Speicherung von Erneuerbaren Energien oder auch CO2-Einlagerungen und Untertagedeponien, werden seit geraumer Zeit diskutiert, wobei die Raumordnungsbehörden bisher zu keiner abschließenden Position gelangt sind. Das Umweltbundesamt hat hierzu im Rahmen des Umweltforschungs-planes eine Studie „Unterirdische Raumplanung - Vorschläge des Umweltschutzes zur Verbesserung der über- und untertägigen Informations-grundlagen, zur Ausgestaltung des Planungsinstrumentariums und zur nachhaltigen Lösung von Nutzungskonflikten“ ausgeschrieben. Diese Untersuchung soll dazu dienen, in Abwägung der verschiedenen Nutzungsinteressen konstruktive, vorausschauende und umweltschonende Lösungsansätze zu entwickeln, um die Einzelansprüche nachhaltig zu befriedigen. Dabei sollen Nutzungskonflikte gelöst oder, wenn dies nicht möglich ist, verringert werden. Außerdem geht es um die Anwendung von ggf. mit den verschiedenen Nutzungen verbundenen Synergien.

Die Genehmigungsfähigkeit von CCS-Vorhaben ist nicht von der Vorlage der Ergebnisse dieser Studie abhängig.

Wissenschaftliche Studien zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO2 gehen davon aus, dass alleine durch die CO2-Abspaltung im Kraftwerk Wirkungsgradverluste in Größenordnungen von 6% bis 10% auftreten. Darüber hinaus muss bei der Ökobilanz der Energieaufwand für den Transport und die Verpressung in die geologischen Strukturen Berücksichtigung finden. Weitere Komponenten sind der Materialverbrauch und die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft. Da jedes Einzelprojekt mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. hinsichtlich Anlagenspezifik, Abscheideverfahren, Transportentfernungen, Nutzung bereits vorhandener Transportleitungen und -trassen, Querung sensibler Naturschutzgebiete etc.) arbeitet, kann eine Gesamtökobilanz sinnvoll nur für das jeweilige Einzelprojekt aufgestellt werden. Unstrittig ist dabei, dass die Nutzung der CCS-Technologien einen erheblichen zusätzlichen Energiebedarf erfordert. Bis zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit von CCS-Projekten müssen daher noch umfangreiche Effizienzanstrengungen unternommen werden. Diese erfordern jedoch, wie im CCS-Gesetz vorgesehen, auch großtechnische Praxisprojekte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg