Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Wolfgang Neumann am 20. September 2011
9791 Leser · 66 Stimmen (-2 / +64) · 0 Kommentare

Energiestrategie

Energiewende, Kaufkraftverlust, soziale Verwerfungen und drohende soziale Unruhen

Sehr geehrter Herr Platzeck,

der Energieumstieg wird mindestens 250.000.000.000,00 € mehr kosten. Getragen von der Bevölkerung und den Unternehmen über den Strompreis und den Kaufkraftschwund.
Das sind Mindestkosten, da noch weitere neue Stromnetze und Reaktionskraftwerke hinzukommen werden.

Schon heute wird also jeder Bürger - nach der Mindestrechnung - mit 3.125,00 €/ belastet. Eine 4köpfige Familie mit 12.500,00 € Mehrkosten nur für die Stromrechnung. Da Energie überall drinsteckt, kann man diese Haushalts- Belastungs- Kosten ruhig verdoppeln.
Die Industrie wird abwandern. Folgekosten sind dann die hohen Sozialkosten.

Diese Mehrkosten stehen alleine für eine unstete Energieerzeugung, die keine herkömmlichen Kraftwerke ersetzt, sondern nur minimal ergänzen kann.

Das Geld fließt doch schon Heute über Hedgefonds und die Auslagerung von Produktion aus Deutschland ab und wird nicht hier in Investitionen und Kaufkraft gebunden.

Wer soll das bezahlen? Die Rentner? Die Geringverdiener, die Sozailhilfe- und Hartz IV Bezieher? Die Alleinerziehenden? Die Familien?

Wer kompensiert den Kaufkraftverlust aus Sicht des Handwerks und des Einzelhandels?

Wer kompensiert die Kosten der Städte und Gemeinden? Wer saniert dann noch Schulen und Straßen etc.?

Was passiert mit dem sozialen Frieden in unserem Land?
Wurde dieser deutsche Sonderweg und seine Folgen genau bedacht?

mit freundl. Grüßen

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 17. Oktober 2011
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Neumann,

die Energiewende und der damit verbundene vorrangige Ausbau der Erneuerbaren Energien sind notwendig, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig sicher und jederzeit mit elektrischem Strom zu versorgen, dabei gleichzeitig die Klimaschutzziele des Bundes und der Länder zu erreichen und außerdem die Atomenergie zu ersetzen. Die Sicherung sozial verträglicher und wirtschaftlich vertretbarer Preise ist der Landesregierung in diesem Prozess ein wichtiges Anliegen.

Der gegenwärtige Ausbau der Erneuerbaren Energien führt aufgrund gesetzlicher Regelungen bei der Kostenumlage, die in erster Linie in der Verantwortung des Bundes liegen, zu einer Belastung der Strompreise auch in Brandenburg. Ein Grund dafür sind die vielfältigen Ausnahmeregelungen bei der Verteilung der Kosten. Das Land Brandenburg ist in besonderem Maße betroffen, da es bei der Energiewende unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle einnimmt. Die aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) entstehenden Mehrkosten werden allerdings auch jetzt bereits teilweise bundesweit umgelegt. Die Landesregierung sieht in einer generell bundesweiten Umlageregelung auch weiterhin das geeignete Mittel, die entstehenden Kosten beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich „auf möglichst viele Schultern“ und gerecht zu verteilen. Insoweit setzt sie sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass auch für den Teil der EEG-Mehrkosten, die bislang noch nicht bundesweit umgelegt werden, ein vergleichbares bundesweites Umlageverfahren eingeführt wird.

Generell werden die Energiepreise nicht durch die öffentliche Hand beeinflusst. Eine Ausnahme davon bilden staatliche Abgaben und die Obergrenzen für Erlöse der Netzbetreiber für die Durchleitung u.a. von Strom durch ihr Netz (sogenannte Netzentgelte). Das heißt, die Energieversorger sind grundsätzlich frei darin, ihre Preise festzulegen. Eine behördliche Vorab-Genehmigung der Preise findet nicht statt.

Durch die Liberalisierung des Strommarktes sind Endverbraucher in der Lage, Strompreise unterschiedlicher Lieferanten zu vergleichen und das für ihr individuelles Bedarfsprofil günstigste Angebot auszuwählen. Man kann deutschlandweit mittlerweile zwischen ca. 1.000 Anbietern wählen. Mit der vorgesehenen Einführung von intelligenten Stromzählern, die die Einsparungspotentiale im Haushalt effizient nutzen, werden weitere Voraussetzungen geschaffen, um auch für die Stromverbraucher preisgünstigere Tarife für den Bezug von Strom in lastschwachen Zeiten anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg