Sehr geehrter Herr Neumann,
die Energiewende und der damit verbundene vorrangige Ausbau der Erneuerbaren Energien sind notwendig, um Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig sicher und jederzeit mit elektrischem Strom zu versorgen, dabei gleichzeitig die Klimaschutzziele des Bundes und der Länder zu erreichen und außerdem die Atomenergie zu ersetzen. Die Sicherung sozial verträglicher und wirtschaftlich vertretbarer Preise ist der Landesregierung in diesem Prozess ein wichtiges Anliegen.
Der gegenwärtige Ausbau der Erneuerbaren Energien führt aufgrund gesetzlicher Regelungen bei der Kostenumlage, die in erster Linie in der Verantwortung des Bundes liegen, zu einer Belastung der Strompreise auch in Brandenburg. Ein Grund dafür sind die vielfältigen Ausnahmeregelungen bei der Verteilung der Kosten. Das Land Brandenburg ist in besonderem Maße betroffen, da es bei der Energiewende unter den Bundesländern eine Vorreiterrolle einnimmt. Die aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) entstehenden Mehrkosten werden allerdings auch jetzt bereits teilweise bundesweit umgelegt. Die Landesregierung sieht in einer generell bundesweiten Umlageregelung auch weiterhin das geeignete Mittel, die entstehenden Kosten beim Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich „auf möglichst viele Schultern“ und gerecht zu verteilen. Insoweit setzt sie sich bei der Bundesregierung dafür ein, dass auch für den Teil der EEG-Mehrkosten, die bislang noch nicht bundesweit umgelegt werden, ein vergleichbares bundesweites Umlageverfahren eingeführt wird.
Generell werden die Energiepreise nicht durch die öffentliche Hand beeinflusst. Eine Ausnahme davon bilden staatliche Abgaben und die Obergrenzen für Erlöse der Netzbetreiber für die Durchleitung u.a. von Strom durch ihr Netz (sogenannte Netzentgelte). Das heißt, die Energieversorger sind grundsätzlich frei darin, ihre Preise festzulegen. Eine behördliche Vorab-Genehmigung der Preise findet nicht statt.
Durch die Liberalisierung des Strommarktes sind Endverbraucher in der Lage, Strompreise unterschiedlicher Lieferanten zu vergleichen und das für ihr individuelles Bedarfsprofil günstigste Angebot auszuwählen. Man kann deutschlandweit mittlerweile zwischen ca. 1.000 Anbietern wählen. Mit der vorgesehenen Einführung von intelligenten Stromzählern, die die Einsparungspotentiale im Haushalt effizient nutzen, werden weitere Voraussetzungen geschaffen, um auch für die Stromverbraucher preisgünstigere Tarife für den Bezug von Strom in lastschwachen Zeiten anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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