Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor robert niebach am 31. August 2011
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Windenergie

Entschädigung

Wer wird wohl Entschädigung leisten, für die Entwertung unserer Immobilien und Grundstücke, aufkommen für die langfristfolgen von krankmachendem Infraschall, für das Zementieren von arbeitslosigkeit, für schaden an Leib und Leben, Zerstörung unserer Naturlandschaften, Tötung von
seltenen Fledermäusen und Vögeln, Abwanderung von
jungen Menschen, Vernichtung unserer wirtschaftlichen Existenz,, kosten des gesundheits Systems. Unmöglich machen von Tourismus.

Robert Niebach, Wallmow in der Uckermark

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 19. September 2011
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Niebach,

Windenergieanlagen werden nur genehmigt, wenn nach vorheriger sorgfältiger Prüfung alle gesundheits- bzw. naturschutzrechtlichen und raumordnerischen Belange berücksichtigt worden sind sowie die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (kurz: TA Lärm) und die Abstandsregelungen zur Wohnbebauung eingehalten werden. Der Schutz vor und die Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen beim Betrieb von Windenergieanlagen wird regelmäßig durch ein Genehmigungsverfahren gemäß dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz erreicht, das vor der Inbetriebnahme der Anlagen durchzuführen ist. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auf der Basis von schalltechnischen Gutachten geprüft, ob die einschlägigen Geräuschimmissionsgrenzwerte eingehalten werden. Diese Gutachten sind vom Antragsteller beizubringen.

Insofern sind Ihre genannten Befürchtungen zu Entwertungen von Immobilien und Grundstücken oder gesundheitlichen Folgeschäden für Menschen, Fauna und Flora, Abwanderung von jungen Menschen, Vernichtung wirtschaftlicher Existenz usw. unbegründet. Zwar ist grundsätzlich bekannt, dass Infraschall unter Umständen gesundheitliche Schädigungen verursachen kann. Die hierzu vorauszusetzenden sehr hohen Belastungen sind jedoch nach gesicherter Erkenntnis durch den Betrieb von Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Forschungsbedarf wird allerdings noch zu den Wirkungen (hörbarer) tieffrequenter Schallanteile gesehen. Nach Auffassung des Robert-Koch-Institutes* sind weitere Studien zur Aufklärung der Wirkungsmechanismen zur Belästigung durch tieffrequenten Schall notwendig. Eine entsprechende Fortentwicklung der deutschen Rechtsvorschriften und Regelwerke zum Lärmschutz könnte erfolgen, soweit verlässliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die sich in der wissenschaftlichen Diskussion durchgesetzt und allgemeine Anerkennung gefunden haben.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in seinem Beschluss vom 28.02.2002 (1 BVR 1676/01), dass keine Pflicht zur Vorsorge gegen hypothetische Gefährdungen bestehe. Demzufolge sind auch Forderungen nach Entschädigungszahlungen für Bürger im Umfeld von Windenergieanlagen aufgrund der dafür fehlenden Rechtsgrundlage nicht durchsetzbar. Allenfalls besteht die Möglichkeit, durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Investor und der betroffenen Kommune dafür zu sorgen, dass die Bürger von der Errichtung eines Windparks Nutzen ziehen. Als Beispiel dafür sei das Stiftungsmodell in Schlalach genannt, wo ein Teil der Einspeisevergütung in die Stiftung vor Ort fließt, die wiederum konkrete Projekte der gemeindlichen Entwicklung fördert.

Im Übrigen strebt die Landesregierung mit ihrer Förder- und Ansiedlungspolitik nicht nur die Ansiedlung neuer Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien an, sondern auch von Unternehmen im Umfeld dieser Technologien. Durch diese Politik wurden im Bereich der Erneuerbaren Energien bisher bereits über 14.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Viele dieser Arbeitsplätze sind insbesondere jungen Menschen zugute gekommen, die z.B. neu geschaffene Ausbildungsberufe im Bereich der Herstellung, Projektierung, Wartung und des Service für Erneuerbare-Energie-Anlagen ergriffen oder in diese Richtungen umgeschult haben. Von einer Vernichtung wirtschaftlicher Existenzen oder einer Abwanderung von jungen Menschen aufgrund der Energiepolitik der Landesregierung kann also keine Rede sein, im Gegenteil. Die Erneuerbaren Energien haben bis heute bereits vielfältige neue wirtschaftliche Impulse gesetzt. Auch die immer wieder behauptete Schädigung des Tourismus durch Erneuerbare-Energie-Anlagen ist nicht zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Infraschall und tieffrequenter Schall – ein Thema für den umweltbezogenen Gesundheitsschutz in Deutschland?, Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 12, S. 1582-1589, 2007