Sehr geehrter Herr Lübeck,
eine Prüfung, inwieweit vereinzelte Tagebauseen für den Betrieb von Pumpspeicheranlagen genutzt werden können, kam zu folgenden Ergebnissen:
(1) Die im Sanierungsplan definierten Ziele Tourismus, Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft sind nicht mit der Nutzung für Ober- und Unterbecken eines Pumpspeicherkraftwerkes vereinbar. So hätten das vor ca. 20 Jahren erarbeitete Sanierungskonzept bereits die Errichtung von Pumpspeicherkraftwerken berücksichtigen müssen, um mit einer effizienten Kippengestaltung die erforderlichen Höhenunterschiede herzustellen.
(2) Der Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks bringt zudem Nutzungskonflikte mit sich, die den definierten Zielen entgegenstehen. Beispielweise bedeutet das Absenken der Wasseroberfläche um 5 m in den im Steigungsverhältnis 1 : 15 bis 1 : 20 abgeflachten Böschungsbereichen eine Verbreiterung des Uferbereiches von 75 m bis 100 m. Durch Wasserspiegelschwankungen bei Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerks würden daher bereits jetzt schon hergestellte Infrastrukturen (z.B. Bootsanleger, Badenstellen etc.) periodisch gewässerfern liegen.
(3) Neben der zu erwartenden zusätzlichen Erosionen durch die im Betrieb eines Pumpspeicherkraftwerkes hervorgerufenen Wasserspiegelschwankungen stellt insbesondere die gentechnische Sicherheit ein Problem dar. Im Rahmen der Sanierung und des Ausbaus der Restlöcher wurde ein minimaler und ein maximaler Wasserstand definiert. Die Trittsicherheit wurde und wird bis 2 m unter den minimalen Wasserstand hergestellt. Wird der Wasserstand abgesenkt, sind sämtliche Sicherungsmaßnahmen, z.B. die Rütteldruckverdichtung und Herstellung versteckter Dämme entsprechend dem neuen Nutzungsziel „Pumpspeicherkraftwerk“ nochmals auszuführen.
(4) Weiterhin ist zu bedenken, dass bei der Absenkung des Wasserspiegels in den Seen der Gegendruck gegen das anströmende Wasser aus den angrenzenden Kippen entfällt und damit der Zustrom sauren Wassers verstärkt wird. Damit werden die Anstrengungen zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Erreichung des festgelegten pH-Wertes der Seen vor weitere Schwierigkeiten gestellt.
(5) Zudem wird auch ein in schneller zeitlicher Folge wechselnder Wasserstand auf die anstehenden Grundwasserleiter und auf den Grundwasserpegel im angrenzenden Siedlungsgebiet (z.B. Gebäudevernässungen) einen maßgeblichen Einfluss haben.
Auch wenn diese Auflistung sicherlich nicht vollständig ist, so zeigt sich jedoch bereits an diesen wenigen Beispielen, dass unter den jetzigen Gegebenheiten (definierte Ziele) eine Nutzung von Tagebauseen für Pumpspeichenkraftwerke nicht möglich ist. Insbesondere die sandigen Böden könnten nur mit erheblichem finanziellem Aufwand gesichert werden. Die Böden sind in Verbindung mit Wasser sehr locker und weisen nicht die notwendige Standsicherheit auf. Aus heutiger Sicht sind Pumpspeicherkraftwerke unter diesen Rahmenbedingen auch wirtschaftlich nicht umsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
Kommentare (0)Öffnen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.