Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor A. Franz-Peters am 25. Oktober 2012
8990 Leser · 28 Stimmen (-11 / +17) · 0 Kommentare

Windenergie

Genehmigungsverfahren

Hallo,
Warum können abgelehnte Bauanträge zur Errichtung neuer /weiterer WKW erneut gestellt werden ?
Bezugnehmend werden im ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten erneut Anträge gestellt, welche immer wieder bearbeitet werden müssen.

+6

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
von Dr. Günter Hälsig am 28. Januar 2013
Dr. Günter Hälsig

Sehr geehrter Herr Peters,

in einem freiheitlichen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland hat jedermann das Recht, jederzeit Anträge in behördlichen Zulassungsverfahren zu stellen. Es unterliegt der unternehmerischen Freiheit, dabei auch einmal abgelehnte Anträge erneut zu stellen. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist verpflichtet, Anträge entgegenzunehmen, zu prüfen und darüber zu ent- scheiden. Eine Verweigerung dieser Rechte würde einen Eingriff in die Grund- rechte der Artikel 2 und 14 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutsch- land bedeuten.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass auch für die Ablehnung eines Antrages Gebühren in nicht unerheblicher Höhe erhoben werden, so dass jeder Antrag- steller schon aus eigenen wirtschaftlichen Interessen gut abwägen wird, ob eine erneute Beantragung eines abgelehnten Vorhabens wirtschaftlich sinnvoll ist.

Weitere Informationen zu den Planungs- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie in einem Flyer des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) unter folgendem Link:

http://www.lugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.31083...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. G. Hälsig Abteilungsleiter Umwelt, Klimaschutz, Nachhaltigkeit Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg