Sehr geehrter Herr Hanck,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit wie folgt beantworte:
Bei Bauvorhaben, die eine hohe Energieeffizienz gewährleisten sollen, werden zunehmend auch Luft-Wärmepumpen eingesetzt. Leider können die durch solche Geräte verursachten Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft – in Abhängigkeit vom Gerätetyp, vom jeweiligen Betriebszustand, von der Art der baulichen Nutzung des Gebietes, vom konkreten Aufstellungsort und weiteren örtlichen Gegebenheiten (bestehende Abstände, Abschirmungen, Schall reflektierende Flächen usw.) – zu Belästigungen führen. Um möglichen späteren Konflikten vorzubeugen, werden für die Prüfung entsprechender Bauvorhaben durch die unteren Bauaufsichtsbehörden entsprechende Hinweise zur „Abstandsprüfung bei außerhalb von oder an Gebäuden befindlichen Aggregaten von Wärmepumpen“ des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz angewendet. Die Hinweise ermöglichen die Einschätzung einer sicheren Einhaltung der geltenden Immissions- richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm in Form einer pauschalisierten Betrachtung. Sie berücksichtigen auch die Möglichkeit, dass weitere derartige Geräte in der Nachbarschaft vorhanden sein oder hinzutreten können. Sie entsprechen dabei inhaltlich weitgehend gleichartigen Hinweisen, die durch die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zurzeit für eine bundesweite Veröffentlichung vorbereitet werden.
Soweit im Rahmen der o. g. pauschalisierten Betrachtung erhebliche Belästigungen nicht ausgeschlossen werden können, sollte die Auswahl eines Gerätes mit niedrigerer Geräuschemission, eine Veränderung des Auf- stellungsortes oder weitere Möglichkeiten einer schalltechnischen Optimierung erwogen werden. Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher- schutz kann hierzu im Einzelfall fachlich beraten und wird - soweit notwendig - bei komplizierten Sachverhalten konkrete Anforderungen im Rahmen einer Stellungnahme formulieren.
Hinweisen möchte ich noch darauf, dass der Einsatz von Luft-Wärmepumpen in dem Wohnen dienenden Gebieten trotz Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bundesweit zunehmend zu Nachbarschaftskonflikten führt. Der Bund bereitet daher gegenwärtig eine entsprechende Überarbeitung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV vor, welche zukünftig u. a. erhöhte Anforderungen auch an Luft-Wärmepumpen – mit Übergangsfristen für bereits aufgestellte Geräte – enthalten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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