Sehr geehrter Herr Böhm,
Ihre Frage betrifft eine Anwendungs- und Auslegungsfrage zu § 19 Absatz 1 Nr. 1 EEG.
Ich möchte Sie deshalb auf die durch das Bundesumweltministerium eingerichtete Clearingstelle für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hinweisen, welche im Oktober 2007 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die Clearingstelle EEG klärt Streitigkeiten und Anwendungsfragen im Bereich des EEG. Ihre Dienstleistungen stehen kostenlos allen Personen offen, die aus dem EEG berechtigt oder verpflichtet sind. Das Internetangebot der Clearingstelle ist abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de.
Die Clearingstelle EEG klärt unter anderem generelle Rechts- und Anwendungsfragen des EEG (in Empfehlungs- und Hinweisverfahren). Ziel dieser Verfahren ist es, Unklarheiten bei der Rechtsanwendung auszuräumen und damit konkrete Streitigkeiten von vornherein zu vermeiden.
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind bereits von Anlagen- und Netzbetreibern an die Clearingstelle EEG herangetragen worden. Diese hat empfohlen, wie der Rechtsbegriff „auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe“ auszulegen ist und ob § 19 Abs. 1 EEG 2009 auch auf die Vergütung von Strom aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen worden sind, anwendbar ist. Die Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EEG 2009 ist identisch mit der Regelung im EEG 2012.
Die Empfehlung der Clearingstelle zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ist abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2008/49. In dieser Empfehlung erfahren Sie auch umfangreiches Hintergrundwissen zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG. Weiterhin finden Sie dort auch Hinweise auf erste Gerichtsverfahren und Kommentarliteratur.
Eine Übersicht zu einschlägigen Gerichtsentscheidungen zur Regelung des § 19 EEG finden Sie auch auf der Internetseite der Clearingstelle EEG, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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