Sehr geehrter Herr Baumgart,
beim Ausbau der Windenergie in Brandenburg verfolgt die Landesregierung das Ziel, Windeignungsgebiete nur an für den Vogel- und Fledermausschutz konfliktarmen Standorten zu errichten. Hierzu sind in einem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1.1.2011 umfangreiche Regelungen getroffen worden. Das erwähnte „guidance document windenergy developments and Natura 2000“ der europäischen Kommission gibt Planungsempfehlungen für eine mögliche Errichtung von Windenergieanlagen in Natura 2000 Gebieten ab. Windenergieanlagen in einem Natura 2000 Gebiet gibt es in Brandenburg bisher nur in einzigem Fall. Weitere Vorhaben werden auch künftig nur nach der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verträglichkeitsprüfung zulässig sein.
Die brandenburgischen Richtlinien zu einer Konfliktminimierung beziehen sich auf die gesamte Landesfläche. Bereits auf der Ebene der Regionalplanung müssen Windeignungsgebiete so positioniert werden, dass die Nähe zu Schwerpunktvorkommen von Fledermäusen, besonders geschützten Vogelarten und Vogelzugkorridoren vermieden beziehungsweise bestimmte Mindestabstände eingehalten werden müssen.
Abschaltzeiten für Windenergieanlagen in dafür ausgewiesenen Bereichen sollen grundsätzlich vermieden werden, damit die Produktion von Windstrom nicht behindert wird. Nur in Einzelfällen, in denen das Vorkommen gefährdeter Fledermausarten erst im Genehmigungsverfahren bekannt wird, können Abschaltzeiten in bestimmten Jahreszeiten notwendig werden, um ein Kollisionsrisiko für Fledermäuse zu reduzieren.
Der Ausbau der Windenergie in Brandenburg wird auch künftig von einem Miteinander von Energieerzeugung und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bestimmt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Steffen Abteilungsleiter Naturschutz Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
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