Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ohne den Bau neuer und die Ertüchtigung vorhandener Stromleitungen ist der Energiewandel von konventionellen zu erneuerbaren Energiequellen nicht möglich. Gegenwärtig hinkt der notwendige Netzausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hinterher. Deshalb erwartet Brandenburg von den dafür zuständigen Netzbetreibern einen entsprechenden Aus- und Neubau der Stromleitungen. Diesen regelt in Deutschland das Energiewirtschaftsgesetz. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist über entsprechende Gesetze und Verordnungen sichergestellt und erfolgt im Rahmen der Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Hier können sich Bürgerinnen und Bürger in ein laufendes Verfahren einbringen, indem sie ihre Einwände äußern.
Für die Landesregierung ist es wichtig, die geplanten Schritte in der Energiepolitik über das gesetzlich notwendige Maß hinaus für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und transparent zu gestalten. Dabei pflegt die Kontakte zu Bürgerinitiativen sowie gesellschaftlichen Gruppen, führt Gespräche und holt sich Rat bei Wissenschaftlern. Sie bietet umfassend Informationen im Internet an und veröffentlicht regelmäßig den „Newsletter Energieland Brandenburg“. Mit dem Dialogportal „direktzu Energiepolitik für Brandenburg“ existiert inzwischen ein weiteres Format, mit dem das Land versucht, mehr Transparenz und Beteiligung herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper - Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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