Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Matthias Rehn am 01. Januar 2013
11314 Leser · 15 Stimmen (-0 / +15) · 0 Kommentare

Tagebau und CSS

Tagebau Jänschwalde vs. Bürger in Jänschwalde- Ost

Sehr geehrte Damen und Herren,

was tut die Landesregierung konkret für die Bürgerinnen und Bürger von Jänschwalde- Ost, die ihre Wohnungen rund 250m vom Tagebau entfernt haben und die durch die Emissionen vom Vattenfall- Tagebau und der B97n (Neubau durch Abbaggerung von Horno) 365 Tag 24 h in ihren grundgesetzlich geregelten Rechten (GG § 2 (2)) massiv eingeschränkt werden.
Das was Vattenfall dort für eine Standortpolitik betreibt ist einfach inakzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen

M. Rehn

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 25. Februar 2013
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrter Herr Rehn,

Braunkohlentagebaue sind nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschg/ges...) so zu errichten und zu betreiben, dass

  • schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und
  • nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Diese gesetzlichen Vorschriften werden in den bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen unmittelbar umgesetzt.

Neben den gesetzlich unmittelbar in der Betriebsplanzulassung umzu- setzenden Vorschriften sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum BImSchG wie die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sowie die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissions- schutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) von Bedeutung. Diese Anforderungen sind Inhalt der Richtlinie des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) „Immissionsschutz in Braunkohlentagebauen“ vom 10.12.2001. Die Richtlinie können Sie unter folgendem Link herunterladen: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=...

Die TA Lärm sieht Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immis- sionsorte außerhalb von Gebäuden – in Kerngebieten, Dorfgebieten, Misch- gebieten von 60 dB(A)* am Tage und 45 dB(A) in der Nacht vor. Die TA Lärm finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes unter: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen...

Gemäß der TA Luft ist der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheb- lichen Nachteilen durch Staubniederschlag sichergestellt, wenn die ermittelte Gesamtbelastung für Staubniederschlag den Wert von 0,35 Gramm pro Quadratmeter am Tag (g/m²d) an keinem Beurteilungspunkt überschreitet. Die TA Luft können Sie unter folgendem Link herunterladen: http://www.taluft.com/taluft20020730.pdf

In dem Rahmenprogramm Immissionsschutz definiert der Unternehmer planerische, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Geräuschen und Staub, die im Tagebaubetrieb entsprechend umzusetzen sind. Die Maßnahmen, die von den Unternehmen gefordert werden, haben sich am Stand der Technik, an der Verhältnismäßigkeit und dem konkreten Einzelfall zu orientieren.

Im Rahmen der Zulassung der erforderlichen bergrechtlichen Betriebspläne werden die Aspekte des Immissionsschutzes durch das LBGR umfassend geprüft. Damit wird seitens des LBGR der Schutz der Wohnbevölkerung, so auch in der Ortschaft Jänschwalde-Ost, vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag und Lärm in jedem Fall sichergestellt.

Zur konkreten Situation der Ortschaft Jänschwalde-Ost:

Mit der weiteren Annäherung des Tagebaus Jänschwalde an die Ortschaft Jänschwalde-Ost wurden ab dem Jahr 2010 Überwachungsmessungen hinsichtlich der maximalen Geräuschimmission an den maßgeblichen Immissionspunkten in der Ortschaft aufgenommen.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass seit Aufnahme der Überwachungs- messungen maximale Geräuschpegel zwischen 32 und 40 dB(A) gemessen wurden. Damit liegen die jeweils in der Nachtzeit ermittelten Maximalwerte deutlich unter den Anforderungen der TA Lärm von 45 dB(A). Im Zeitraum der Gültigkeit des aktuellen Hauptbetriebsplans für den Tagebau Jänschwalde werden mit der weiteren Annäherung des Tagebaus die Beurteilungspegel maximal um bis zu 5 dB(A) steigen. Damit ist der Schutz der Wohn- bevölkerung in der Ortschaft Jänschwalde-Ost in jedem Fall sichergestellt.

Hinsichtlich der Staubimmissionsbelastung der Ortschaft Jänschwalde-Ost lagen die seit 2011 ermittelten Staubimmissionswerte zwischen 0,05 und 0,19 g/m²d. Damit ist auch im Falle von Staub nachweislich der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen sichergestellt. Auch die vorliegenden Prognosen für die folgenden Jahre zeigen, dass die Staubimmissionsbelastung in der Ortschaft Jänschwalde-Ost auf einem sehr niedrigen Niveau von 0,08 g/m²d liegen wird.

Hinsichtlich der Belastungen durch das Bauvorhaben B97n habe ich das Referat Straßenbau des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft um eine Beantwortung gebeten:

„Für das Bauvorhaben B 97n wurde ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 20.05.2003 durchgeführt. Aufgrund von Einwendungen im Zuge der Planung wurde die Trasse entgegen der ursprünglichen Ansätze im Bereich Jänschwalde-Ost tiefer gelegt (Einschnitt), um die Lärmbelastungen der Anwohner so gering wie möglich zu halten. Dies hatte zur Folge, dass es zu keinen Überschreitungen der durch die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vorgegebenen Immissionsgrenzwerte kam. Die Verkehrslärm- schutzverordnung können Sie unter folgendem Link herunterladen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bimschv_16/...

Grundlage für die Lärmschutzberechnungen in der Planfeststellung bildete die Verkehrsprognose 2012. Diese beinhaltete einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 9.200 Kfz. Berücksichtigt wurde weiterhin ein Schwerverkehrs- anteil (SV-Anteil) von jeweils 20 % für den Tages- und den Nachtzeitraum. Im Vergleich hierzu ergab die Verkehrszählung 2010 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung von 4.500 Kfz bei einem SV-Anteil von insgesamt 21 %. Gegenüber der sich aus der Planung ergebenden Lärmbelastung ist damit aktuell von einem deutlich niedrigeren Lärmniveau auszugehen. Nachbesserungen im Verkehrslärmschutz können daraus derzeit nicht abgeleitet werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Der Zusatz (A) gibt an, dass die unterschiedlichen Tonfrequenzen je nach dem menschlichen Empfin-den unterschiedlich bewertet werden, d.h. die mittleren Frequenzen werden stärker berücksichtigt.