Sehr geehrter Herr Strafei,
in Brandenburg sind derzeit rund 3.000 Windkraftanlagen, ca. 260 Biogas- anlagen, 35 Wasserkraftanlagen und mehr als 15.500 Photovoltaikanlagen, davon etwa 5.500 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kW in Betrieb. Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 10 kW sollen nach dem aktuellen Kenntnisstand von etwaigen Nachrüstungs- verpflichtungen ausgenommen werden.
Die entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung zu Nachrüstungs- maßnahmen zur Frequenzhaltung im öffentlichen Versorgungsnetz befindet sich noch in der Erarbeitung. Folglich kann von Seiten der brandenburgischen Landesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder eingeschätzt werden, wie viele regenerative Stromerzeugungsanlagen in Brandenburg von der Nachrüstung betroffen sein werden, noch wer die entstehenden Kosten zu tragen hat. Sie vertritt allerdings grundsätzlich die Auffassung, dass eine einseitige Kostenumwälzung auf die Verbraucher nicht akzeptabel ist.
Informationshalber möchte ich Ihnen mitteilen, das schon jetzt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist, dass Anlagenbetreiber ihre Anlagen bei einer installierten Leistung von mehr als 100 KW (bei PV-Anlagen ab 30 kW) mit einer technischen Einrichtung versehen müssen, mit der der zuständige Netzbetreiber die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Damit wird auch die Gefahr reduziert, dass sich die Anlagen selbstständig abschalten und ein flächendeckender Blackout entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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