Sehr geehrter Herr Baumgardt,
die Ausweisung von Windeignungsgebieten ist in Brandenburg eine Aufgabe der fünf im Land vorhandenen Regionalen Planungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung.
Diese Windeignungsgebiete haben eine konzentrierende Wirkung, d.h. außerhalb dieser Gebiete dürfen Windenergieanlagen nicht errichtet werden. Sofern Windeenergieanlagen vor in Kraft treten der jeweiligen Teilregionalpläne Wind errichtet wurden, genießen diese lediglich Bestandsschutz.
Bei der Identifizierung von Windeignungsgebieten werden u.a. naturschutzrechtliche, artenschutzrechtliche und raumordnerische Belange berücksichtigt. Außerdem müssen die einschlägigen Abstandskriterien zur nächsten Wohnbebauung beachtet werden.
Nach Ansicht der Landesregierung ist im Übrigen Ihre Aussage zutreffend, dass ca. 2 % der Landesfläche als ausreichend angesehen werden, um die Ausbauziele im Windenergiebereich zu erreichen. Das Repowering* wird in Brandenburg aber erst in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen, da die meisten Anlagen hinsichtlich ihrer technischen Lebensdauer noch relativ jung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
- Im Rahmen des Repowering werden alte Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen, beispielsweise mit höherem Wirkungsgrad, ersetzt.
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