Sehr geehrter Herr Hollants, sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Landesregierung stellt über mögliche oder tatsächliche Beweggründe von Netzbetreibern in Bezug auf die von Ihnen aufgeworfene Frage keine Vermutungen an. Der Netzausbau durch Erdverkabelung ist im 110-kV-Hochspannungsbereich grundsätzlich möglich. Die Technik ist ausreichend erprobt, jedoch tendenziell teurer als eine Freileitung. Die Frage der Umlage der Mehrkosten ist bislang nur unzureichend gesetzlich geregelt. Dies hat der Bundesgesetzgeber inzwischen erkannt. Mit dem kürzlich von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzespaket zur Beschleunigung des Netzausbaus sollen die diesbezüglichen Regelungen verbessert werden. Während die Netzbetreiber bislang nur das 1,6-fache von Mehrkosten für die Erdverkabelung gegenüber der Freileitung geltend machen konnten, soll nunmehr die Umlage bis zu einem Faktor von 2,75 möglich sein. Dieser Faktor deckt in der Regel die Mehrkosten der Erdverkabelung ab. Zwar sind die Leitungsverluste bei einer Erdverkabelung gegenüber der Freileitung geringer, dafür aber die Investitionskosten merklich höher, so dass sich alles in allem Mehrkosten ergeben.
Leider hat die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Forderung des Landes Brandenburg und anderer Bundesländer nicht aufgegriffen, die Mehrkosten für die Erdverkabelung bundesweit gleichmäßig zu verteilen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage werden die Mehrkosten über die Netzentgelte und damit die Strompreise umgelegt. Bezahlen müssen dies die Stromkunden in der Region, in der der jeweilige Netzbetreiber tätig ist, der die Erdkabel verlegt. Das benachteiligt die Verbraucherinnen und Verbraucher in den Ländern mit einem hohen Nutzungsgrad der Erneuerbaren Energien und damit einem hohen Netzausbaubedarf. Das Land Brandenburg gehört zu diesen Ländern. Die Landesregierung drängt deshalb auf eine bundesrechtliche Regelung, die eine bundesweite Umlage der Mehrkosten beinhaltet.
Ein Planfeststellungsverfahren für Erdverkabelung sieht das vom Bundesgesetzgeber erlassene Energiewirtschaftsgesetz bislang nicht vor. Auch diesen Mangel hat die Bundesregierung auf Forderung der Länder aufgegriffen und die Möglichkeit der Planfeststellung für die Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich in das Gesetzespaket aufgenommen. Die Erdverkabelung soll damit befördert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Energie und Innovation Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg
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