Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor Sylvia Hemstedt am 26. Mai 2014
13541 Leser · 2 Stimmen (-1 / +1) · 0 Kommentare

Energiestrategie

Wasserkraft in Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe kürzlich gelesen, dass rund 80 Prozent aller Wasserkraftanlagen in den südlichen Bundesländern (Bayern und Baden-Würtemberg anzutreffen sind). Dies hat sicherlich viel mit geographischen Gegebenheiten zu tun. Dennoch interessiert mich, ob es Pläne gibt den Anteil der Wasserkraft zur Erzeugung von Erneuerbaren Energien in Brandenburg weiter auszubauen.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 06. Juni 2014
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Hemstedt,

die brandenburgische Landesregierung hat bereits 1992 im Rahmen einer Wasserkraftpotentialstudie die Nutzungsmöglichkeiten dieses Energieträgers untersucht. Der Ausbau der Wasserkraft in Brandenburg wird durch das Landesförderproramm "RENplus" finanziell in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Im Ergebnis sind aktuell 36 Anlagen mit einer installierten Leistung von rund 4.600 kW in Brandenburg am Netz.

Noch nicht abschätzbar sind die Auswirkungen der neuen Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes auf die Bestandsanlagen und den weiteren Zubau. So wird u.a. gefordert, dass die Durchgängigkeit von Fließgewässern zu erhalten oder wiederherzustellen ist. Des Weiteren sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation zu ergreifen. In der Praxis bedeutet dies (auch nachträglich) die Errichtung von Fischauf- und Fischabstiegsanlagen, sowie den Einbau von Rechenanlagen mit einem geringen Spaltabstand. Die hierfür notwendigen Investitionskosten können sowohl die Wirtschaftlichkeit von Bestandsanlagen in Frage stellen als auch den Bau von Neuanlagen verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg