Sehr geehrter Herr Lübeck,
der "Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan 2014" (3. NEEAP) wurde kürzlich von der Bundesregierung beschlossen und ist als Bundestagsdrucksache 18/1860 veröffentlicht. Er wurde durch die Bundesregierung erarbeitet. Eine direkte Konsultation der Bundesländer zum 3. NEEAP bzw. zu den Entwürfen gab es nicht.
Gleichwohl beteiligte die Bundesregierung die Bundesländer im Rahmen der üblichen Bundesratsverfahren und informierte sie über den Fortgang der Erstellung des 3. NEEAP über den Bund-Länder-Arbeitskreis "Energie- einsparungen/Energieeffizienz". Zudem stehen viele Gesetze und vor allem Förderprogramme im Zusammenhang mit dem 3. NEEAP (z.Bsp. die Energieeinsparungsverordnung, das Marktanreizprogramm oder das CO2- Sanierungsprogramm).
Bei der Novellierung der Gesetze erfolgt ebenfalls eine Beteiligung über den Bundesrat. Bei der Umsetzung der Förderprogrammen sind oft Einrichtungen der Länder (z.Bsp. Energiesparagenturen o.ä.) als regionale Partner involviert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
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