Liebe Leserinnen und Leser,

auf dieser Website konnten Sie bis Mai 2015 eigene Beiträge zum Thema “Energiepolitik für Brandenburg” einstellen.

Auf seiner Website wird das Ministerium für Wirtschaft und Energie weiterhin über wirtschafts- und energiepolitische Themen informieren. Dort finden Sie auch eine Übersicht von Fragen und Antworten zur Energiestrategie 2030.

Ihre weiteren Fragen und Anregungen nehmen wir gerne über die Adresse energiedialog@mwe.brandenburg.de entgegen.

Beantwortet
Autor D. Weidenbruch am 03. April 2014
13562 Leser · 1 Stimme (-0 / +1) · 0 Kommentare

Windenergie

"Windige" Investitionspraktiken

Sehr geehrte Damen und Herren,

In den vergangenen Wochen wurde viel über Windenergiefirmen mit "windigen" Investitionspraktiken berichtet. Für diese Firmen bestehen große Anreize, zu investeren um Kapitalüberschüsse abzubauen. Daher könnten auch ineffiziente Winparks gebaut werden. Wie geht das Land Brandenburg mit Anträgen für neue Windparks um. Gibt es eine Messgrenze (z.B. eine Mindestwindgeschwindigkeit von 4,5 m/s wie in anderen Ländern), die verhindert, dass ineffiziente Anlagen errichtet werden?

Es grüßt,

Dr. Manuela Weidenbruch

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Antwort
von Dr. Carsten Enneper am 18. April 2014
Dr. Carsten Enneper

Sehr geehrte Frau Dr. Weidenbruch,

die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamtbauwerkshöhe erfolgt bundeseinheitlich nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) und den dazu erlassenen Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren selber erfolgt nach § 10 BImschG und der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV). Grundsätzlich besteht für den Antragsteller ein Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt werden. Wirtschaftliche Aspekte sind hierbei kein Prüfkriterium.

Die standortbezogenen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten und die Kapitalkosten für ein Windenergieanlagenprojekt sind im Übrigen nur zwei von vielen weiteren Kriterien, die bei einer Investitionsentscheidung berücksichtigt werden sollten. Die tatsächlichen Investitionskosten, die Betriebskosten und die voraussichtliche Vergütungsdauer und-höhe des erzeugten Stroms nach dem EEG sind mindestens genauso relevant.

Die voraussichtliche Vergütungsdauer und deren Höhe ist im Übrigen vom Verhältnis des standortbezogenen Ertrages eines bestimmten Windenergieanlagentyps bezogen auf den rechnerisch ermittelten Ertrag desselben Windenergieanlagentyps an einem Referenzstandort mit festgelegten Parametern abhängig.

Wie Sie der nachstehenden Tabelle aus dem vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entnehmen können, erhält eine Windenergieanlage, deren tatsächlicher Ertrag nur 80 % des rechnerisch ermittelten Referenzertrages entspricht, über 20 Jahre eine Vergütung, die der Anfangsvergütung entspricht. Diese liegt bei 8,9 Ct/kWh.

Umgekehrt verkürzt sich der Zeitraum, in denen die Anfangsvergütung gezahlt wird umso mehr, wie der tatsächliche Windenergieanlagenstandort den rechnerisch ermittelten Referenzertrag erreicht oder ihn gar überschreitet.

Verhältnis von Ertrag und ReferenzertragZeitraum der Anfangsvergütung
80 Prozent240 Monate
90 Prozent192 Monate
100 Prozent143 Monate
110 Prozent116 Monate
120 Prozent88 Monate
130 Prozent60 Monate
140 Prozent60 Monate
150 Prozent60 Monate

Standorte, die noch weniger Ertrag „erwirtschaften“, als 80 % des rechnerisch ermittelten Referenzertrages, erhalten nun keineswegs eine längere Vergütungszeit oder eine höhere Vergütung (Siehe auch nachstehende Grafik)

Folglich wird sich ein Investor genau überlegen, ob er an sehr windschwachen Standorten eine Windenergieanlage wirtschaftlich betreiben kann.

duker_bahnprojekt_stuttgart_ulm

Als weitergehende Information möchte ich auf die Studie der Deutsche WindGuard GmbH „Kostensituation der Windenergie an Land in Deutschland“ vom November 2013 verweisen. Nachstehend der Link:

http://www.wind-energie.de/sites/default/files/download/p...

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg