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Beantwortet
Autor Rolf Jacke am 13. September 2008
15336 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Ist Deutschland eine Diktatur?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Die Frage in dem Titel scheint etwas daneben zu sein, aber schon seit Jahren stören mich diverse Zwangsgesetze!
Der Meisterzwang im Handwerk war so etwas!
Aber auch jetzt noch wird der Bürger noch von Politikern, bzw Landes- und Komunalparlamenten zu Dingen gezwungen die er nicht braucht!
So werden in Sachsen die Menschen an das Abwassernetz gezwungen, auch dann wenn sie Biokläranlagen an ihren Häusern haben!
Der Zwang resultiert daraus, das die Abwasserzweckverbände Milliarden Schulden haben ( durch Dummheit selbst verschuldet, wie man in diversen Reportagen sah )
und jetzt sollen laut Willen der Regierung alle angeschlossen werden, und wie ich im TV sah, notfalls mit Gewallt!
Ist das einem freien Land würdig?
MfG
R.Jacke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. Oktober 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Jacke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nicht die Bundesregierung, sondern die Gemeinden regeln, ob und wie Grundstücke an eine vorhandene öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen werden müssen. Zweck dieses sogenannten Anschluss- und Benutzungszwangs ist der Gewässerschutz, also der Schutz unserer Lebensgrundlagen.

Oft wenden sich einzelne Grundstückeigentümer dagegen, für diesen Gewässerschutz mit Abgaben belastet zu werden. Manche argumentieren, sie könnten selbst gut genug mit ihren Abwässern umgehen. Doch auch deren Grundstücke brauchen die öffentliche Entwässerungsanlage - nicht zuletzt, wenn die eigene, private Anlage ausfällt. Deswegen gilt auch für sie in der Regel der Anschluss- und Benutzungszwang. Außerdem sollen so die Kosten für eine gemeinsame Anlage auf möglichst viele Schultern verteilt werden.

In Einzelfällen, zum Beispiel bei unbilligen Härten, kann es jedoch Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang geben.

Die Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang finden Sie in den Gemeindeordnungen. Das ist Kommunalrecht, für dessen Regelung in unserem föderalen Staat ausschließlich die Bundesländer zuständig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung