Sehr geehrter Herr Usmiani,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Nach einschlägiger Rechtsprechung haben Fassaden allein kein Persönlichkeitsrecht. Insofern ist nur mit der Ablichtung und Darstellung von Straßenzügen in der Regel noch kein Eingriff in Grundrechte zu befürchten – solange die Privatsphäre beispielsweise von Bewohnern gewahrt bleibt.
Nach Annahme der ersten Widersprüche hat das Unternehmen Google dennoch angekündigt, dass bestimmte Betroffene auch nach Start des Angebotes „Street View“ weiter Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Hausansichten einlegen können.
Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob und wie der gesetzliche Datenschutz stärker an das Internetzeitalter anzupassen ist. Sie wird hierzu beim IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf vorlegen. Eine gesetzliche Regelung müsste einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Datenschutzes einerseits und wirtschaftlichen Interessen andererseits gewährleisten. Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen gewahrt bleiben. Das gilt natürlich im Hinblick auf alle digitalen Angebote, nicht nur auf die von Ihnen genannten.
Auch Anbieter von sogenannten Geodatendiensten – zum Beispiel Google – sind gefragt. Sie haben angekündigt, bis zum IT-Gipfel im Dezember eine Selbstverpflichtungserklärung, den sogenannten Datenschutz-Kodex, vorzulegen.
Am 20. September 2010 hat hierzu ein Spitzengespräch von Regierungsvertretern und 50 Experten aus Wirtschaft und Verbänden stattgefunden. Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums finden Sie hierzu das entsprechende Eckpunktepapier, das auch Einzelheiten zum Datenschutz-Kodex enthält. http://www.bmi.bund.de/cln_156/sid_F259F2E5E766FCA5C79911...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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