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Beantwortet
Autor Jerko Usmiani am 21. September 2010
12905 Leser · 0 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Google Street Maps

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

ich sehe in google-Streetmaps grundsätzlich kein Datenschutzproblem. Öffentliche Strassen, Plätze usw. sind selbstverständlich öffentliches Gut.

Das Problem mit dem Datenschutz fängt aber massiv z.B. bei den Adressen von Selbständigen z.B. wie kosmetischen Ärzten, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und anderen gut verdienenden Berufsträgern an...

Also all denjenigen, die für ihre Berufsausübung keine extra geschäftliche Adresse mehr bemühen müssen, da sie mit den heutigen IT-Mitteln bereit komplett von zu Hause aus arbeiten können.

Und genau diese Personenkreise haben sich oft bereits bei Google angemeldet, um via Google Interessenten für ihre jeweiligen Dienstleistungen neu zu generieren. (Genau das ist ja bislang der Sinn von Google gewesen)

Und hierzu wüsste ich gerne Ihre Antwort bzw. die ihrer Datenschutzbeauftragten.

Da greift die Antwort auf Google Streetview einfach viel zu kurz. Denn aufgrund der Hausansicht in Verbindung mit der Adresse sowie der Bezeichnung des Berufsträgers könnten Kriminelle letztendlich durch Google Streetview nunmehr neue "Opfer" finden, die es sich vielleicht lohnt auszurauben.

Die Verknüpfung von Google-Earth und Streetmap ist das entscheidende Problem.

Bitte bedenken Sie das bei dem anstehenden Gesetzesentwurf.

Vielen Dank und viele Grüße

Jerko Usmiani

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Oktober 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Usmiani,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Nach einschlägiger Rechtsprechung haben Fassaden allein kein Persönlichkeitsrecht. Insofern ist nur mit der Ablichtung und Darstellung von Straßenzügen in der Regel noch kein Eingriff in Grundrechte zu befürchten – solange die Privatsphäre beispielsweise von Bewohnern gewahrt bleibt.

Nach Annahme der ersten Widersprüche hat das Unternehmen Google dennoch angekündigt, dass bestimmte Betroffene auch nach Start des Angebotes „Street View“ weiter Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Hausansichten einlegen können.

Die Bundesregierung prüft zurzeit, ob und wie der gesetzliche Datenschutz stärker an das Internetzeitalter anzupassen ist. Sie wird hierzu beim IT-Gipfel am 7. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf vorlegen. Eine gesetzliche Regelung müsste einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen des Datenschutzes einerseits und wirtschaftlichen Interessen andererseits gewährleisten. Persönlichkeitsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen gewahrt bleiben. Das gilt natürlich im Hinblick auf alle digitalen Angebote, nicht nur auf die von Ihnen genannten.

Auch Anbieter von sogenannten Geodatendiensten – zum Beispiel Google – sind gefragt. Sie haben angekündigt, bis zum IT-Gipfel im Dezember eine Selbstverpflichtungserklärung, den sogenannten Datenschutz-Kodex, vorzulegen.

Am 20. September 2010 hat hierzu ein Spitzengespräch von Regierungsvertretern und 50 Experten aus Wirtschaft und Verbänden stattgefunden. Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums finden Sie hierzu das entsprechende Eckpunktepapier, das auch Einzelheiten zum Datenschutz-Kodex enthält. http://www.bmi.bund.de/cln_156/sid_F259F2E5E766FCA5C79911...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung