Sehr geehrter Herr Woinke,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Netzbetreiber haben jährliche Netzentwicklungs- und Ausbauprogramme, nach denen sie Investitionen in die Netze vornehmen. Das Problem dabei ist, dass die Genehmigungsverfahren für den Neubau von Höchstspannungsleitungen relativ lange dauern und sich die Realisierung der geplanten Investitionen deshalb oft in die Länge ziehen.
Die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und will deshalb durch die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren dafür sorgen, dass Investitionen in die Netze zügiger stattfinden können.
>> Ausbau der Stromnetze vorantreiben http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Energiekonzept...
Zudem hat die Bundesregierung eine Plattform „Zukunftsfähige Energienetze“ ins Leben gerufen. Hier erarbeiten die wesentlichen Interessenvertreter - Netzbetreiber, Bundes- und Länderinstitutionen sowie Verbände - gemeinsam Lösungsvorschläge zum Netzausbau und zur Modernisierung der Stromnetze.
>> Plattform „Zukunftsfähige Netze“ http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energietraeger...
Kontrolle ist zweifelsfrei notwendig. Die Umlage der Investitionen auf den Strompreis ist deshalb von der Bundesnetzagentur zu genehmigen.
Eine Verstaatlichung der Energieunternehmen ist nicht geplant und wäre auch gegen unsere Wirtschaftsordnung. Die Bundesregierung ist vielmehr der Ansicht, dass eine effiziente, preisgünstige und gleichzeitig sichere Energieversorgung am besten im Wettbewerb zu erreichen ist.
Die Bundesregierung hat sich deshalb stets für eine Verbesserung der Wettbewerbssituation im Energiebereich eingesetzt und erfolgreich entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet. Sie wird dies auch in Zukunft tun.
>> Wettbewerb im Energiebereich http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Energie/Energiepolitik...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. Mai 2011
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am 31. Mai 2011
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am 13. Juni 2011
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am 26. Juni 2011
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