Sehr geehrter Herr Lutterjohann,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundesregierung beantworten.
Gerne erläutern wir Ihnen die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung. Grundgedanke der Beitragsbemessungsgrenze in Renten- und Krankenversicherung ist, dass alle Beschäftigten und Unternehmen nach ihrem Leistungsvermögen unser solidarisches Sozialsystem finanzieren. Ohne Beitragsbemessungsgrenze würden geringverdienende Versicherte sich möglicherweise nicht mehr versichern und hätten damit auch keine Leistungsansprüche. Bezieher niedriger Einkommen haben ein besonders hohes soziales Schutzbedürfnis, das durch eine staatliche Versicherung abgedeckt wird.
Ohne Beitragsbemessungsgrenze hätten höhere Einzahlungen höhere Leistungen zur Folge, also z.B. höhere Rentenzahlungen. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Beitragsbemessungsgrenze daher auch eine Leistungsbemessungsgrenze dar. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise mit seinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (5.600 Euro) liegt, zahlt zwar einen prozentual geringeren Anteil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Er erwirbt aber keinen höheren Rentenanspruch als jemand, der unterhalb dieser Grenze verdient.
Gemäß dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche deshalb nur entsprechend der Höhe der geleisteten Beiträge. Hier greift das Solidarprinzip. Anderenfalls lässt sich eine Pflichtversicherung gegen die Risiken des Alters nicht rechtfertigen.
Gerade Bezieher höherer Einkommen sind auf die Leistungen der Sozialversicherung - beispielsweise für eine Absicherung im Alter - nicht zwingend angewiesen. Gutverdiener können sich über eine betriebliche und/oder private Altersvorsorge zusätzlich absichern.
Im Gesundheitssystem erhält jeder in Deutschland die medizinische Versorgung, die er oder sie benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt jemand ist oder welches Einkommen er hat. Der Leistungskatalog ist weitgehend identisch - unabhängig vom Einkommen und der jeweiligen Krankenkasse. Bereits heute tragen Bezieher höherer Einkommen wesentlich stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei als Bezieher niedriger Einkommen. Diese Regelung ist sozialpolitisch sinnvoll, weil sie dem Gedanken der Solidarität Rechnung trägt. Denn höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung führen nicht automatisch zu höheren Leistungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (1)Schließen
am 17. Januar 2012
1.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.