Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie stellen nochmals die Frage nach einem Verbot sogenannter Seitensprung-agenturen, die wir bereits im April umfassend beantwortet haben: http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/seitensprungage...
Eine Volksabstimmung beispielsweise über das Verbot von Seitensprung-agenturen ist nach unserem Grundgesetz nicht möglich. Volksabstimmungen sind als Mittel der direkten Demokratie in Deutschland nur in zwei Fällen vorgesehen: Einmal bei Gebietsneuregelungen, also bei einer territorialen Umgestaltung eines Landes – zum Beispiel durch Fusion oder Grenzkorrektur. Zum anderen für den Fall, dass das Grundgesetz durch eine andere Verfassung ersetzt werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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