Sehr geehrter Herr Friedländer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Festzuhalten ist zunächst: Eine große Zahl der Zuziehenden aus Bulgarien und Rumänien erfüllt die Voraussetzungen des Rechts der Freizügigkeit in der EU. Sie reisen ein, um einer Erwerbstätigkeit, einer Ausbildung oder einem Studium nachzugehen.
Verschiedene deutsche Großstädte berichten allerdings über erhebliche Probleme mit Zuziehenden aus Rumänien und Bulgarien – zum Beispiel bei der medizinischen Versorgung, der Durchsetzung der Schulpflicht, der Wohnsituation oder der Gefährdung des sozialen Friedens in den Nachbarschaften. Hier müssen Lösungen gefunden werden.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag der Anteil aller Kindergeldbezieher aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland Ende 2012 mit 9,3 Prozent unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung von 10,7 Prozent. Die Vermutung, dass Bulgaren und Rumänen vorwiegend nach Deutschland ziehen, um Kindergeld zu erhalten, wird durch diese Zahlen nicht bestätigt.
Grundsätzlich besteht in Deutschland für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden.
Nach dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Bürgern der Europäischen Union sowie des europäischen Wirtschaftsraums können EU-Bürger - also auch Bulgaren und Rumänen - Kindergeld in Deutschland erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob sie eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Zugleich weisen wir auf unsere Antwort in diese Woche auf eine ähnliche Frage von Frau Dreher hin.
Weitere Informationen zum Thema:
Zur Arbeitsmarktintegration von Bulgaren und Rumänen http://www.iab.de/de/informationsservice/presse/presseinf...
Zum Kindergeld http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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