Sehr geehrter Frau Pfeffer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Jahrelang gab es berechtigte Klagen, dass sich Hochschulabsolventen auf der Suche nach einem Arbeitsplatz gering oder gar nicht bezahlt von Praktikum zu Praktikum hangelten. Für Praktikanten gab es keine hinreichend klaren Vertrags-Regeln für Ausbildungs- und Studienpraktika.
Jetzt gilt erstmals in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 flächendeckend ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Und zwar in Ost und West gleichermaßen, ohne dass eine einzige Branche ausgenommen wird. Ziel des gesetzlichen Mindestlohns sind faire Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies gilt vor allem in Bereichen, in denen sie bisher durch die Tarifpartner nicht ausreichend geschützt waren.
Das Mindestlohngesetz schützt auch Praktikanten vor Missbrauch als billige Arbeitskräfte. Wer einen Abschluss hat ‑ ob nun Berufsabschluss oder Studium ‑ bekommt in Deutschland ab 1. Januar 2015 den Mindestlohn.
Nur während der Ausbildung oder während des Studiums sind weiterhin Praktika ohne Mindestlohn möglich. Dazu gehören Pflichtpraktika oder auch freiwillige Praktika. Sie müssen auf drei Monate begrenzt sein und ausschließlich dem Zweck der Ausbildung dienen. Für solche Praktika werden verbindliche Qualitätsregeln eingeführt: Ein Praktikumsvertrag hält Lern- und Ausbildungsziele sowie Zahlung und Höhe der Vergütung schriftlich fest. Der Vertrag muss auch Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen enthalten, die auf das jeweilige Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.
Bundesregierung und Bundestag haben die Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten nach intensiven Beratungen auch mit den Arbeitgebern getroffen. Ziel ist es zu verhindern, dass jungen Menschen in der Ausbildung oder beim Start in das Berufsleben ausgenutzt werden. Die positiven Aspekte - das Sammeln von Berufserfahrung und Betriebskontakten – sollen hingegen nicht eingeschränkt werden.
Junge Menschen mit abgeschlossenen Studium sind gut ausgebildet und bringen neues Wissen und Kenntnisse in die Unternehmen ein. Dieses Wissen gilt es angemessen zu honorieren,
Mehr Informationen: Fakten zur Regierungspolitik: Bundestag beschließt Mindestlohn http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2014/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (7)Schließen
am 12. Juni 2014
1.
am 18. Juni 2014
2.
am 19. Juni 2014
3.
am 19. Juni 2014
4.
am 20. Juni 2014
5.
am 20. Juni 2014
6.
am 21. Juni 2014
7.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.