Sehr geehrter Herr Weißmann,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Gerne erläutern wir Ihnen den nicht ganz einfachen Zusammenhang zwischen den einzelnen Vorsorgemöglichkeiten im Rentensystem und deren Besteuerung. Die heutige Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die wichtigste, stärkste Säule ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung. Sie hat in Deutschland eine lange Tradition und ist eine der großen sozialen Errungenschaften. Sie funktioniert im Umlageverfahren: Aus den Einzahlungen der heute Arbeitenden werden direkt die Renten der heutigen Rentner bezahlt. Im Unterschied zu privaten Versicherungen, die man freiwillig abschließt, ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten und für bestimmte Selbstständige sowie weitere besondere Personengruppen.
Betriebliche und private Altersvorsorge
Die betriebliche und die private Altersvorsorge bilden im deutschen Rentensystem die zweite und die dritte Säule. Eine zusätzliche Absicherung ist sinnvoll und notwendig, um den im Berufsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können. Der Aufbau einer solchen Zusatzrente wird durch Befreiung von der Steuer- und Beitragspflicht und mit direkten, geldwerten Zulagen gefördert.
Einheitliche Regelung von Altersvorsorgeleistungen
Eine einfache und einheitliche Regelung von Altersvorsorgeleistungen ist sicher wünschenswert, stößt in der Praxis aber schnell an ihre Grenzen. Bereits die gesetzliche Vorsorge in der „ersten Säule“ ist nicht einheitlich. Es gibt die gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung, die Künstlersozialversicherung, die Beamtenversorgung usw.
Auch die betriebliche Altersversorgung in der „zweiten Säule“ muss sich an den unterschiedlichen Verhältnissen der Berufstätigen orientieren, etwa den Unterschieden zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern.
Erfüllt beispielsweise ein Versicherungsvertrag, der vor dem 1. Januar 2005 als Altersvorsorgeleistung abgeschlossen wurde, bestimmte Voraussetzungen kann die Auszahlung des angesparten Kapitals einschließlich der Erträge steuerfrei erfolgen. Das gilt zum Beispiel für eine Direktversicherung mit mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit.
Für die private Vorsorge in der „dritten Säule“ müssen wiederum andere Maßstäbe gelten. Denn diese Vorsorge hat der Anspruchsberechtigte in der Regel aus Einnahmen finanziert, für die er bereits Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Die Broschüre „Besteuerung von Alterseinkünften“ gibt einen Überblick über die Besteuerung der unterschiedlichen Formen von Alterseinkünften und informiert über bestimmte Abzugsmöglichkeiten:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Download...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Juli 2014
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am 14. Juli 2014
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am 29. Juli 2014
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am 01. August 2014
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am 03. August 2014
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