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Abstimmungszeit beendet
Autor Gabriele Klein am 04. September 2014
11504 Leser · 5 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Solidargemeinschaft Rundfunk

Als CDU-Stammwählerin Ihrerseits (zumindest bislang) folgende Frage:

Welche Sicherheitsvorkehrungen wurden seitens der Regierung zum Schutze der Bürger im Hinblick auf die Rundfunkzwangsabgabe getroffen im Falle eines Mißbrauchs? Was wäre, im Falle der Kriminalität,, wenn die mit Hilfe staatlicher Gewalt durchgesetzten Beitragsforderungen für Unterhaltung, die viele nicht wünschen, obendrein in dunkle Kanäle flösse? Ich möchte dies nicht unterstellen, ausschließen allerdings auch nicht, denn ich bin ein gebranntes Kind und wurde von einer Hausverwaltung, die sich des staatlichen Hebels zur Eintreibung von Rücklagen ja bedienen darf aufs schwerste betrogen. Das neue Beitragsmodell der ÖR erinnert mich nun etwas an die Funktionsweise von WEGs und deren Verwaltungen..

Unabhängig von der Fragwürdigkeit, Unterhaltungszwangsgebühren von mündigen Bürgern zu fordern, ehe lebensrettende Einrichtungen auch nur leise daran denken dürfen, analog zu verfahren, die große Frage:

Was, wenn die Zwangsbeiträge, die viele unter "Vorbehalt" bezahlt haben, nicht nur in Unterhaltung , sondern gar komplett verschwänden, wie so manche Rücklage in WEGs?
Können Sie solch "Verschwinden" ausschließen?.Falls ja, wie? Falls nein, wie steht es dann mit Schadensersatz? Denn, wir traten der ÖR Beitragsgemeinschaft ja nicht freiwillig bei wie einer Eigentümergemeinschaft. Bei mir handelt es sich um eine Zwangszahlung für Leistung, die ich schon ob des Zwangs ablehene. Infos die sich so "verkaufen" müssen glaube ich nicht. Wer sich mir so "anbieten" muss scheint mir andere Interessen zu vertreten als die meinigen. Somit scheidet für mich die reine "Möglichkeit" der Nutzung komplett aus. Meine Zahlungen seh ich als eine "Zwangsspende" deren zusätzliche Veruntreuungsmöglichkeit Sie zu verhindern haben.. Wie?.

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  1. Autor Monika Monitor
    am 07. September 2014
    1.

    Recht haben Sie! Diese Zwangsgebühr ist ein Unding. Wenn es gilt, den Grundgesetz-Auftrag zu erfüllen, würde die Finanzierung des Deutschlandfunks in abgespeckter Form reichen. Es ist wirklich unfassbar, was von diesen unglaublich hohen Summen alles finanziert wird. Vorschlag: Die Frau Kanzlerin möge eine Umfrage starten, gern mit einem Mindestbeitrag, der nicht höher als 5 Euro pro Monat liegen sollte. Sie liebt doch Umfragen so sehr. Mit so viel Zwang kann man doch einen Staat nicht organisieren!

  2. Autor Helmut Krüger
    am 12. September 2014
    2.

    Geehrte Frau Kühn,

    nicht als Stammwähler irgendeiner Partei (der sich ja durch Stammwählerschaft und quasi Vorfestgelegtheit die tatsächliche WAHLfreiheit nehmen würde), sondern als wirkich WÄHLERISCHER Wähler teile ich die hier verwendeten recht polemischen Vokabeln nicht.

    Wenn die Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Zwang angesehen würde, dann würde auch das Halte an Verkehrsampeln Zwang für den, der per Rot an der selbstbestimmten Weiterfahrt gehindert würde, dann bedeuteten Ladenöffnungszeiten Zwangsausschluss des konsumierwilligen Menschen zu mitternächtlicher Stunde und die Umverlegung einer Bus- oder Straßenbahnlniie bedeutete den Zwang, nicht mehr wie bisher fahren zu können.

    Dabei sind das ja alles Regelungen, ohne die eine Massengesellschaft (ein Unwort mittlerweile?) gar nich mehr auskommt. Freiwillig Steuernzahlen oder eben, wer wll, nicht, kennen wir von Griechenland und von großen Gebieten Italiens, die Tempo 80-Schilder von engen Kurven zu missachten, kennen wir von denen, denen behaupteterweise ein Baum ins Auto gesprungen ist, weshalb das jetzt Schrott ist und der Baum selbstverständlich schon vorher hätte gefällt werden müssen.

    Es gibt die Freiheit, mit diesen Regeln umzugehen. Und die Freiheit, auf Misstände aufmerksam zu machen. Da bin ich zu großen Teilen bei Ihnen, allerdings nichts mit der unpassenden Vokabel des Zwangs. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verschenkt sein Potential. Er verschenkt es, wenn er sich per Quote den kommerziellen Rundfunkanstalten anzugleichen versucht, anstatt unabhängig von Quoten Qualität zu bieten.

  3. Autor Helmut Krüger
    am 12. September 2014
    3.

    Frau Klein sollte es selbstverständlich heißen, nicht Frau Kühn.

  4. Autor Gabriele Klein
    am 18. September 2014
    4.

    .Bei den Ampeln gebe ich Ihnen recht. Nur frage ich mich wie man so dumm sein kann durch Rot zu fahren um einen Bußgeldbescheid zu kassieren. Freie Fahrt" lässt sich dauerhaft und billiger so erzielen:

    Man gründe eine Lobby um denr Takt störender Ampeln auf der täglichen Strecke zur Arbeit zu ändern, z.B. so daß
    Autofahrer nur noch Grün und Fußgänger..nur noch Rot haben..... Werden diese aufmüpfig macht man Folgendes klar:

    a) Es gibt keine verkehrsrechtlichen Bedenken Ampeln umzutakten, wenn dies im Interesse der Sicherheit des Fußgängers geschieht. Wenn Autos pausenlos vorbeirauschen ist es hochgefährlich, ihm auch nur 1 Sekunde grünes Licht zu geben,.

    b) ...Er muß regelmäßig einen Ampelbeitrag leistent, für die "Grüne Welle" der Einen, auch wenn er selbst gar nicht in ihren Genuß kommt, weil er sich auf der anderen "Spur" befindet.

    c)...Er soll sich nicht so haben, Steuern, zahlt er doch auch? Warum kauft er kein Moped? Dann hat auch er "Grün"

    Wenn der Fußgänger dennoch Grundrechte einklagt, bleibt der Trost, dass dies Jahre dauern wird. Allein der Beweis von nicht mehr vorhandenen Freiheiten ist schwer. . Ferner geht es in 1. Instanz ums Verkehrsrecht und wie leitet man daraus eigentlich das "Grundrecht" ab?

    Sicher scheint,, der Autofahrer gewinnt selbst wenn er verliert und der Fußgänger verliert selbst wenn er gewinnt, denn bis er durch alle Beschwerdeinstanzen durch ist hat Ersterer beides erreicht " Grüne Welle" bis ins Rentenalter. Letzterer aber erhält sie frühestens ab Rentenenalter doch stirbt er davor vielleicht den Herztot... Kommt ihnen die Geschichte bekannt vor? Erinnert (mit umgekehrten Vorzeichen) an den Hasen und den Igel dem Märchen "Made in Germany".....

  5. Autor Gabriele Klein
    am 20. September 2014
    5.

    Bei den Ampeln gebe ich Ihnen recht. Viel besser als durch Rot fahren wäre:
    Man gründe eine Lobby um denr Takt störender Ampeln auf der täglichen Strecke zur Arbeit zu ändern, z.B. so daß
    Autofahrer nur noch Grün und Fußgänger.nur noch Rot haben..... Werden diese aufmüpfig macht man Folgendes klar:
    a) Es gibt keine verkehrsrechtlichen Bedenken Ampeln umzutakten, wenn dies im Interesse der Sicherheit des Fußgängers geschieht. Wenn Autos pausenlos vorbeirauschen wäre es fatal, ihm auch nur 1 Sekunde grünes Licht zu geben,.
    b) ...Er muß monatlich einen Schutzbeitrag leisten. Erstens , damit er in Sicherheit stehen bleibt wo er ist ist und ihn kein Bußgeldbescheid ereilt. Und zweitens weil er grundsätzlich die Möglichkeit hat die Spur zu wechseln indem er einfach "radfährt" , dann hätte nämlich auch er "Grüne Welle".....
    Wenn der Fußgänger dennoch Grundrechte einklagt, bleibt der Trost, dass dies Jahre dauern wird. Allein der Beweis von nicht mehr vorhandenen Freiheiten ist schwer. Ferner geht es in 1. Instanz ums Verkehrsrecht und wie leitet man daraus eigentlich das "Grundrecht" ab um vom Verkehrsrehct zur Verfassung zu gelangen?
    Sicher scheint,, der Autofahrer gewinnt selbst wenn er verliert und der Fußgänger verliert selbst wenn er gewinnt, denn bis er durch alle Instanzen durch ist hat Ersterer beides erreicht " Grüne Welle" und das Rentenalter. Letzterer jedoch nur die Grüne Welle die nichts mehr bring, denn er stirbt vorher wahrscheinlich den Herztot... Kommt ihnen die Geschichte bekannt vor? Erinnert (mit umgekehrten Vorzeichen) an Hase und Igel oder den "langen", vorauseilenden Beinen des Betrugs, dem Märchen "Made in Germany".....

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