Sehr geehrter Frau Krisch-Plümacher ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Tarifauseinandersetzungen sind grundsätzlich Sache der Tarifparteien. Eine Möglichkeit der tariflichen Auseinandersetzung sind Streiks. Das Streikrecht ist ein verbrieftes Recht in Deutschland. Zu streiken gehört zur grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie. Darin darf und will die Bundesregierung nicht eingreifen.
Bitte lesen Sie dazu auch unsere ausführliche Antwort vom 21. März d. J. auf eine ähnliche Frage zum Streik bei der Bahn: http://direktzu.de/kanzlerin/messages/bahnstreik-58959#id...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. Mai 2015
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am 04. Juni 2015
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am 16. Juni 2015
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am 16. Juni 2015
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Kommentar zu Kommentar 6 am 21. Juni 2015
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Kommentar zu Kommentar 6 am 21. Juni 2015
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am 27. Juni 2015
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am 27. Juni 2015
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