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Status der Beiträge
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Innenpolitik
Asylrecht
Sehr geehrte Fr. Bundeskanzlerin,
Sie haben gesagt, dass im Zusammenhang mit den Flüchtlingen „rechtlich und menschlich Hilfe geboten“ sei. Das menschliche Gebot ist unstrittig. Aber im Grundgesetz steht:
Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder … einreist, …
Alle Flüchtlinge, die über Italien oder auf einer Balkanroute kommen, kommen zweifelsfrei aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft nach Deutschland.
Warum ist es dann rechtlich geboten, diese Flüchtlinge aufzunehmen?
Oder lässt sich das rechtliche Gebot aus der Flüchtlingskonvention herleiten?
Auch dort steht, dass kein Asyl bekommt, wer bereits von einer Hilfsorganisation versorgt wird. Ist das in den türkischen und libanesischen Flüchtlingslagern nicht gegeben? Wenn sich das Asylrecht in Deutschland aus der Flüchtlingskonvention herleiten lässt, warum sehen das so viele Staaten anders, die auch die Flüchtlingskonvention unterschrieben haben?
Fr. Dr. Merkel, sie sagen, dass wir dies schon schaffen werden. Ein Schuss Optimismus ist für jedes Vorhaben notwendig. Aber glauben Sie wirklich daran? Bei mir überwiegt der Pessimismus. Die USA, Frankreich und UK haben früher diese Menge an jährlichen Zuwanderern auch nicht integrieren können. Die haben aktuell Probleme mit den vielen Zugewanderten aus den ehemaligen Kolonien. Woher nehmen Sie die Zuversicht, dass wir besser als diese Staaten seien? (Unser Innenminister ist übrigens nicht so zuversichtlich.)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke
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am 09. September 2015
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am 05. Oktober 2015
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