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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Marion Hilger am 22. Oktober 2015
12585 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Das Leben OHNE Krankenversicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel

Fragestellung: Leben OHNE Krankenversicherung

Ich-54 Jahre alt- suche seit mehr als 1 Jahr eine Anstellung und habe mich auch im Bereich Lohn-Gehaltsbuchhaltung zusätzlich weitergebildet mit der Abschlussnote 2.

Zuvor war ich 5 Jahre lang selbstständig aus dem Grunde, dass ich mit 48 Jahren bereits in der Situation war, nach mehr als 300 Bewerbungen in Eigeninitiative in alle Richtungen keine Anstellung fand.

Nach einer Ausbildung zur Massagetherapeutin und dem Beginn einer Selbstständigkeit habe ich pünktlich meinen freiwilligen KV Beitrag in Höhe von 349.-€mtl. gezahlt - nie auch nur 1 Beitrag in 5 Jahren verspätet gezahlt.

Dann war ich selbst gesundheitlich(Arthrose/Fibromyalgie) nicht mehr in der Lage meine Arbeit auszuführen, da diese körperlich doch anstrengend ist ( sieht der Kunde nicht).

Ich habe mich arbeitslos gemeldet- KEINEN Anspruch auf ALG und somit auch keinen KV-Schutz.

Als ich mich bei der AOK "ohne eigenes Einkommen" weiter freiwillig versichern wollte hieß es erst "Beitrag 159€" mtl.

Doch-da ich verheiratet bin, wurde das Einkommen meines Mannes hinzuberechnet und ich sollte erneut 349€ zahlen!!

Doch- wovon??

Seither bin ich nicht krankenversichert-baue Schulden auf die ich vorher NIE hatte- für eine Situation, für die ich nichts kann.

*WIE kann so etwas in Deutschland geschehen?!

*WAS kann hier geändert werden denn ich persönlich fühle mich- ausgegrenzt und abgeschoben.
Als Selbstständiger als erstes an die Kosten gedacht und nun hilflos dazustehen ist erniedrigend.

WESHALB erhalten wir hier keinerlei Unterstützung?

Gerne stehe ich Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Mfg.
Marion Hilger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. November 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hilger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Einzelfälle von hier aus nicht bewerten können. Gerne geben wir Ihnen aber Hinweise, die Ihnen vielleicht weiterhelfen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist die zentrale Säule des deutschen Gesundheitssystems. Sie basiert auf Solidarität: Die Gesunden helfen den Kranken. Alle Versicherten erhalten die gleiche umfassende Versorgung. Der Beitrag richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten, nicht nach Alter, Geschlecht oder individuellem Krankheitsrisiko.

Die Solidarität erstreckt sich auch auf die Familienmitglieder der Versicherten. Sofern die Familienmitglieder kein oder nur ein sehr geringes Einkommen beziehen, können sie beitragsfrei mitversichert werden. Sollte Ihr Ehemann also Mitglied in der GKV sein, müssten Sie in der Regel über ihn beitragsfrei mitversichert werden können.

Falls sich Ihr Mann gegen die gesetzliche Krankenversicherung und für eine private Versicherung entschieden hat, gelten andere Grundsätze. Private Krankenversicherungen (PKV) sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Absicherung gegen krankheitsbedingte Kosten anbieten. Die Beiträge der Versicherten in der PKV errechnen sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den gewünschten Versicherungsleistungen. Für Familienmitglieder sind dementsprechend eigene Versicherungsverträge mit entsprechenden Beiträgen abzuschließen.

Ist ein Ehepartner privat versichert, der andere freiwillig in der GKV, werden für die Berechnung der Beitragshöhe das Einkommen des freiwillig Versicherten wie auch das Einkommen des privat versicherten Ehepartners herangezogen. Wie Sie wissen, ist eine gemeinsame Veranlagung bei Ehepartnern – etwa bei der Einkommenssteuer oder der Sozialhilfe - üblich.

Wie Sie schreiben, hatten Sie sich in den letzten Jahren als Selbstständige freiwillig in der GKV versichert. Für Selbstständige gilt ein Mindestbeitrag von etwa 297 Euro oder 310 Euro, je nach Krankengeldanspruch. Bei Bedürftigkeit können die Krankenkassen diesen Beitrag reduzieren. Ob dafür die Voraussetzungen vorliegen, prüfen die Kassen. Die Kriterien richten sich nach den Regeln für die Hilfebedürftigkeit von Arbeitsuchenden.

Weitere Informationen zum Beitrag für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung: Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder

https://www.gkv-spitzenverband.de/suche/suche?default=tru...

Weitere Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland: „Ratgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/dat...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 22. Oktober 2015
    1.

    Marion, leider hört man immer mehr, Menschen die nicht mehr Krankenversichert sind....und auch unverschuldet.....die auch Unsummen an die Krankenkassen zahlen müssen....

  2. Autor Marion Hilger
    am 24. Oktober 2015
    2.

    Hallo Frau Schreiber,

    dass ist korrekt und dieser Tatbestand ist mir auch bestens bekannt.

    Dennoch- es kann nicht sein, dass man stets gearbeitet hat-dies im übrigen noch bis zu seinem 67 Lebensjahr tun soll/-und auch möchte- und man in einer solchen Situation hilflos ist.

    Wo bitte ist unsere Regierung hier?!
    Warum wird hier nicht den Betroffenen geholfen?!

    Es ist wunderbar eine sogenannte "Kranken-Zwangsversicherung" einzuführen getreu dem Motto:" Alle müssen eine KV haben" und in keiner Weise über das WIE nachzudenken.

    Arbeitslos kann heute JEDER werden...nur darf er dann nicht über 50 Jahre alt sein.

    Das selbe ist es mit den Stellen-getreu dem Motto "Jeder der arbeiten will findet auch Arbeit".

    Nein- definitiv ist es für uns Ü-50 schier unmöglich eine Anstellung zu finden!

  3. Autor ines schreiber
    am 26. Oktober 2015
    3.

    Nein das darf nicht sein....weder keine KV...noch das man keine Arbeit findet....
    Da hat die Politik der letzten Jahre oder Jahrzehnte nur nach den Arbeitgebern geschaut.....hat ihre Bevölkerung übergangen oder verkauft.....das ist leider in vielen Bereichen so.....

  4. Autor Ralf Schumann
    am 05. November 2015
    4.

    Das ist das Los der Selbstständigen, die genügend Einkommen im Sinne des Sozialgesetzbuches haben. Ist es aber nicht auch gerecht, dass jemand, der genug Geld hat, seine Krankenkassenversicherung selbst bezahlt? Hätten Sie nicht ausreichend, wären Sie über das Jobcenter kostenlos versichert, auch als Privatversicherte.

  5. Autor Marion Hilger
    am 06. November 2015
    5.

    Hallo und guten Morgen Herr Schuhmacher,
    ich denke mal, dass Sie den Artikel nicht komplett durchgelesen haben.

    Ich WAR selbstständig und- nein, in diese Berufszweig ist es ein Kampf um jeden Kunden.

    Der Kunde möchte- hervorgerufen durch die Vielzahl der Mitbewerber und den Preiskampf "Billig-will ich" das Bestmögliche zu einem Bestniedrigen Preis haben.

    Dies ist im Umkehrschluß dann so, dass man von den Einnahmen in diesem Berufzweig wirklich nicht reich wird.

    Der Unkostenfaktor ist hier sehr hoch- und letztendlich ist man froh alle Kosten decken zu können.

    Für Rücklagen ist hier wirklich kein Platz wie Sie vielleicht annehmen.

    Ich habe IMMER gearbeitet und war stolz darauf.

    Doch ist es nicht korrekt -und hiermit meine ich unsere Wirtschaft und die Arbeitgeber -Menschen die arbeiten wollen, wegen ihres Alters auf ein Abstellgleis zu schieben.

    Wo sind unsere viel versprochenen Arbeitgeber die so händeringend nach älterem Personal mit Lebens-und Berufserfahrung suchen?!

    Was die Versicherung über das Jobcenter anbetrifft, so muß man erst einmal soviel übrig haben, sich als Selbstständiger -neben den sehr hohen monatlichen Fix-/Unkosten auch noch eine ALV Versicherung leisten zu können.

    DANN wäre ich nun über das Jobcenter versichert-damit haben Sie recht.
    Doch...fragen Sie einmal die Selbstständigen ob sie sich alle diese Versicherungen leisten können.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 07. November 2015
    6.

    Es gilt:
    *Der Große frißt den Kleinen* und
    *Arm bleibt arm und reich
    bleibt reich.*

    Menschen, die nicht mit einem *goldenen
    Löffel* geboren wurden, werden ein
    Leben lang mit einem Alu- oder
    Plastelöffel essen müssen.

    Und am Ende gilt:

    *Weil du arm bist mußt
    du früher sterben.*

    Das ist das System, welches wir
    errungen bzw. aufgebaut haben.

  7. Autor Marion Hilger
    am 09. November 2015
    7.

    Sehr geehrter Herr Jakob,

    wahre Worte!

    Wir haben unsere Landesvertreter gewählt- sind auch Stolz auf viele Erungenschaften- doch ist die Kluft zwischen Arm und Reich leider noch
    stets sehr groß.

    Es gäbe viele Beispiele aufzuzählen, die nicht im Sinne des Volkes sind und dennoch durchgesetzt/beschlossen werden.

    Dies ist jedoch derzeit nicht mein Anliegen und würde auch den Rahmen hier sprengen.

    Wichtig ist bei all den Ungerechtigkeiten, dass wir nicht aufgeben und zu wehren, denn wir sind Erwachsene mündige Menschen mit eigenen Meinungen.

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