Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
In der NWz vom 27.10.15 wurde über das neue Meldegesetz berichtet.
Ist es richtig, das Wohnungseigentümer eine Selbsterklärung abgeben können, Mieter jedoch nicht? Wenn das so stimmen würde, wäre das nicht ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung und müßte vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden?
Alle Antworten auf "Direkt zur Kanzlerin!" werden im Auftrag der Bundeskanzlerin Angela Merkel vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verfasst.
Die Abstimmung funktioniert wie das Spiel "Tau-Ziehen". Eine Stimme für einen Beitrag "zieht" seinen Punktestand um einen Punkt nach vorn, eine Stimme gegen einen Beitrag zieht seinen Punktestand um einen Punkt zurück. Auf diese Weise entsteht ein positiver oder negativer Punktestand. Beantwortet werden die Beiträge mit dem besten positiven Ergebnis.
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