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Beantwortet
Autor Christoph Röder am 06. September 2016
10732 Leser · 5 Kommentare

Innenpolitik

Abschiebung von nicht anerkannten Asylbewerbern

Warum ist es nicht möglich Asylbeweber mit abgelehntem Antrag zeitnah abzuschieben(nach meinem Wissen 250.000-300.000). Warum wird dies nach geltlenem Recht nicht durchgeführt.?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Oktober 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Röder,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland angesichts der großen Zahl von Flüchtlingen sehr ernst. Klar ist, dass Menschen, die politisch verfolgt sind oder vor Bürgerkrieg fliehen müssen, in Deutschland das Recht auf Asyl oder auf Anerkennung als Bürgerkriegsflüchtlinge haben. Ebenso klar ist, dass diejenigen, die kein Recht auf Asyl haben, unser Land wieder verlassen müssen.

Abschiebungen erfolgen zum überwiegenden Teil in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Umsetzung der Ausreise sicherstellen. So hat sie mit gesetzlichen Neuregelungen – wie dem Asylpaket II vom 17. März 2016 – Abschiebungshindernisse abgebaut.

Oft legen abgelehnte Asylbewerber ärztliche Atteste vor, um ihre Abschiebung zu verhindern. Um einem Missbrauch von Attesten entgegenzuwirken, wurden durch das Asylpaket II erhöhte Anforderungen dafür festgeschrieben. Eine Abschiebung ist dann möglich, wenn die medizinische Versorgung im Zielstaat nicht mit in Deutschland gleichwertig ist. Außerdem werden nur noch lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, berücksichtigt. Die Erkrankung muss künftig durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden.

Beim Bundespolizeipräsidium wurde die neue Organisationeinheit "Passersatzbeschaffung" eingerichtet. Sie hilft den Ausländerbehörden bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in problematischen Fällen.

Außerdem verhandelt die Bundesregierung mit Herkunftsstaaten, um bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen zusammenzuarbeiten. Am 2. Oktober 2016 haben Deutschland und Afghanistan eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration unterzeichnet. Damit besteht eine verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder bei der freiwilligen Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...

Übersicht über den Ablauf des Asylverfahrens: http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/abla...

Aktuelle Zahlen zu Rückkehr und der Rückführungen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Herbert Zimmer
    am 07. September 2016
    1.

    Warum sorgt sich Deutschland noch für abgelehnte Asylbewerber? Diese Leute kann man doch auch zeitnah wieder zurück senden. Sie können das wieder mitnehmen, mit dem sie angekommen sind. Meiner Meinung nach hat sich jeder abgelehnte Asylant durch erschleichen von Leistung strafbar gemacht. Zumindest dann wenn er falsche Angaben über seine Herkunft gemacht hat und daher meine Frage warum die Behörden diese Leute nicht sofort abschiebt. Das ist meiner Meinung verschwenden von Steuergeldern.

  2. Autor I. Schramm
    am 11. September 2016
    2.

    Das Problem ist, dass viele ohne gültige Papiere eingereist sind oder ihre wahre Identität verschleiert haben. Kein Land nimmt Sie freiwillig wieder auf, also wohin mit ihnen.
    dann werden immer wieder Gründer hervorgebracht, warum man gerade nicht ausreisen kann (Krankheit, etc.) oder Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt, diese müssen dann wieder geprüft werden, das dauert.

    Ehrlich gesagt, ich verstehe es auch nicht, aber leider ist es so, dass seid Jahren kaum ausgewiesen wird.

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 24. September 2016
    3.

    Inzwischen sind es schon 550.000 ! Diese Menschen nehmen
    den tatsächlich Asyl-Bedürftigen den Platz . Es können nicht
    weitere Menschen aufgenommen werden, solange die Nicht- Berechtgten nicht außer Landes sind. Dafür benötigen wir
    keine numerische Obergrenze, um zu sagen, dass bei uns
    "das Fass" voll ist. Kein anderes europäisches Land hat so
    viele Flüchtlinge aufgenommen. Nicht einmal die 160.000
    konnten innerhalb Europas verteilt werden. Eine Schande.

  4. Autor bbb rrr
    am 02. Oktober 2016
    4.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article158497436/...
    Bis zu 520 000 sind untergetaucht und nie registriert.

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