Sehr geehrter Frau Breker,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Diagnose Krebs ändert oftmals das Leben von einem Tag auf den anderen. Das will erst einmal verarbeitet werden. Doch dabei gibt es Unterstützung: Viele onkologische Behandlungszentren bieten neben der medizinischen Behandlung auch psycho-soziale Beratung. Die Angebote sind vielfältig und richten sich an Betroffene wie Angehörige. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen und Fragen dorthin zu richten.
Sollten Sie bisher nicht auf diese Angebote aufmerksam gemacht worden sein, können Sie sich auch an die Deutsche Krebshilfe werden. Sie hilft Ihnen, geeignete Anlaufstellen zu finden. Außerdem verfügt die Deutsche Krebshilfe über einen Härtefonds, der bei finanziellen Notlagen einspringen kann.
Weitere Informationen auf der Internetseite der Deutschen Krebshilfe: http://www.krebshilfe.de/deutsche-krebshilfe.html
Grundsätzlich ist es zutreffend, dass Eltern in Elternzeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben: www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html . Denn Elternzeit bedeutet, während einer vereinbarten Zeit vorübergehend nicht berufstätig zu sein. Wer nicht aktiv arbeitet, hat daher in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.
Genauso aber gilt: Wer zu wenig Einkommen hat, um davon zu leben, hat Anspruch auf Sozialhilfe. Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sie könnten daher mit Ihrer Familie überlegen, prüfen zu lassen, ob für Sie ein Anspruch besteht.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und viel Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. April 2015
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am 13. April 2015
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am 13. April 2015
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am 15. April 2015
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am 19. April 2015
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