Sehr geehrter Herr Gollasch,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Dass Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden musste, ist sehr bedauerlich. Zunächst ist es nach der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens die Aufgabe des Insolvenzverwalters, vor Ort zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten zur Rettung und Sanierung des Werkes gibt. Durch die Insolvenzgeldumlage, die Unternehmen zu entrichten haben, erhalten die Beschäftigten noch möglicherweise ausstehenden Lohn für die letzten drei Monate. Das ist verständlicherweise nur ein geringer Trost, wenn nach vielen Jahren der Betriebszugehörigkeit das eigene Unternehmen schließen muss.
Wichtig ist, den Blick in die Zukunft zu richten. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sollten, falls das nicht bereits geschehen ist, Kontakt zu Ihrer örtlichen Arbeitsagentur aufnehmen, um Ihre Ansprüche zu wahren und gegebenenfalls in eine neue Beschäftigung vermittelt werden zu können. Wer arbeitslos wird, hat in der Regel durch seine Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Anspruchsdauer kann je nach Alter bis zu 24 Monate betragen. Erst nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes erfolgt die Unterstützung auf Basis der Grundsicherung.
Klares Ziel der Arbeitsvermittlung ist es aber, Arbeitslosen so schnell wie möglich eine neue Stelle anbieten zu können. Die Bundesagentur für Arbeit hat in den vergangenen Jahren erfreuliche Erfolge bei der Arbeitsvermittlung vorzuweisen.
Was Ihren Hinweis auf immer mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (400 Euro-Jobs) anbelangt, möchte ich auf unsere Antwort an Herrn Heisig aus derselben Kalenderwoche verweisen (http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/24250#id_answer...).
Für Ihre berufliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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