Sehr geehrter Herr Bollhöfer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In der Tat: Das Handy am Ohr oder die schnelle SMS am Steuer zählen zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr.
Die Rechtslage ist hier eindeutig: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy für den Autofahrer tabu. Erlaubt ist das Telefonieren am Steuer nur, wenn das Auto eine Freisprechanlage hat oder der Motor abgestellt ist. Wer das missachtet, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und riskiert ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.
Für die Polizei ist es allerdings nicht immer leicht, die Übeltäter zu überführen. Die Durchsetzung der StVO ist nach dem Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder, die in eigener Zuständigkeit Art und Umfang der Kontrollmaßnahmen festlegen. Eine flächendeckende Verkehrsüberwachung ist nur bedingt möglich.
Deshalb setzt die Bundesregierung verstärkt auf Aufklärung und appelliert an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer. Ihre Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“ hat eine klare Botschaft: Wer unterwegs zum Handy greift, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Weitere Informationen: http://runtervomgas.de/themen/ablenkung/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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