Sehr geehrte Frau Mergner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat immer die Bedeutung einer friedlichen Lösung des Westsahara-Konflikts im Rahmen der Vereinten Nationen unterstrichen. Sie hofft, dass die Gespräche zwischen den Konfliktparteien unter der Vermittlung der Vereinten Nationen konkrete Fortschritte bringen werden. Noch im November 2010 hat Außenminister Westerwelle im Gespräch mit seinem marokkanischen Amtskollegen die Bedeutung einer friedlichen Lösung des Westsahara-Konflikts betont.
Das Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko bestimmt nicht den Rechtsstatus der Meeresgewässer, die sich vor der Westsahara erstrecken. Es legt damit auch nicht den zukünftigen Rechtsstatus der Westsahara fest. Die Bundesregierung hat zudem in den Gesprächen über eine Verlängerung des Fischereiabkommens immer betont, dass die Bevölkerung der Westsahara wirtschaftlichen Nutzen aus dem Fischereiabkommen ziehen muss.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in den Drucksachen des Deutschen Bundestages 17/4440 (Menschenrechtslage in Westsahara) vom 19.01.2011 und 17/4994 (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschrechte) vom 8.03.2011 sowie im Plenarprotokoll 17/87 des Deutschen Bundestages vom 27.01.2011 (S. 9841 ff.) unter www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (2)Schließen
am 22. Februar 2011
1.
am 23. Februar 2011
2.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.