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Abstimmungszeit beendet
Autor Alfred Mayer am 15. Mai 2009
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Innenpolitik

Mittel gg Politikverdrossenheit: Wahlgeheimnis in den Parteien ernst nehmen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzler
Danke für die Beantwortung meiner Eingabe „Wahlgeheimnis als Schlüssel für eine neue Politikergeneration“
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/20434
Die Antwort gibt exakt die Gesetzeslage wieder.
Die Wirklichkeit ist allerdings anders, wie Sie aus den selbst erlebten Aufstellungsversammlungen erlebt haben dürften.
In dem mit der Beantwortung beauftragten Presse- und Informationsamt scheint die konkrete Parteiarbeit unbekannt zu sein. Wohl deshalb berücksichtigt die Antwort den wesentlichen Inhalt meiner Frage leider nicht:
„Obwohl jedes Wahlgesetz für die Aufstellungsversammlungen in den Parteien geheime Abstimmung zwingend vorschreibt., findet keine Partei etwas dabei, in enger Sitzordnung die Wahlzettel gleich am Tisch auszufüllen, sodaß die Umsitzenden zuschauen können. Ich kann mir gut vorstellen, daß viele Leser dieser Eingabe an der Richtigkeit dieser Behauptung zweifeln. Aber es ist so, wie Sie selbst wissen werden. Sie waren ja schon oft genug dabei.
Bei den Wahlen selbst müssen Wahlkabinen benutzt werden. Bei Aufstellungsversammlungen ist die Benutzung freiwillig. Wer davon Gebrauch machen würde, wäre schon als Abweichler verdächtig.
Die Folgen des Verzichts auf das Wahlgeheimnis waren in der DDR sichtbar, wie Sie auch aus eigener Erfahrung wissen. Niemand hat sich getraut, in die Wahlkabinen zu gehen.
Die Abstimmung lief fast immer mit 99,999 % zugunsten des bestehenden Machtapparats aus. Die Wahlkabine nutzende Parteimitglieder werden zwar heute nicht mehr anschließend von der Stasi erwartet, der eigenen Parteikarriere ist aber auch heute nicht förderlich, als Querschädel zu gelten.“

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie auch dazu Stellung nehmen könnten. Ich bin mir sicher, daß hier ein guter Ansatz möglich wäre, der viel beklagten Politik- und Parteienverdrossenheit entgegenzuwirken.