Sehr geehrter Herr Naumann,
vielen Dank für Ihre E-mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen ein ernstes Anliegen an. Bei jeder zweiten Scheidung sind minderjährige Kinder betroffen. Im Jahr 2006 waren das fast 150.000 Kinder unter 18 Jahren. (<http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis...;)
Der Gesetzgeber hat bereits in der Kindschaftsrechtsreform von 1998 auf dieses berechtigte Anliegen reagiert: In § 1684 des BGB heißt es seitdem unmissverständlich: „Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert.“
Das geltende Recht kennt dabei keinen Vorrang eines Elternteils - vor dem Gesetz sind Vater und Mutter gleich. Das Gesetz stellt für die Lösung von Konfliktfällen, in denen die Einigung nicht zustande kommt, auf die Entscheidung des zuständigen Gerichts ab. Maßstab ist in jedem Fall das Wohl des betroffenen Kindes.
Es darf dabei nicht übersehen werden, dass jeder Fall anders ist. So wie jedes Kind und jede Familie verschieden sind, gibt es auch bei Scheidungen nie völlig identische Familiensituationen. Wenn sich die Ehepartner nicht einigen können, müssen die Gerichte daher in jedem Einzelfall eine eigene, oft sehr schwierige Entscheidung treffen.
Der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform einen gesetzlichen Rahmen zur Verfügung gestellt, der eine befriedigende, gemeinsame Gestaltung der nachehelichen Verantwortung von Eltern positiv beeinflusst. Das hat die Begleitforschung zur Kindschaftsrechtsreform bestätigt, die im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführt wurde.
Der Bundestag berät zudem gerade über eine grundlegende Reform des familienrechtlichen Verfahrens, die die Bundesregierung vorgeschlagen hat. Das Gericht soll in Kindschaftssachen innerhalb eines Monats nach Verfahrensbeginn einen Termin durchführen. Schnelles Recht ist gutes Recht und es verhindert, dass sich der Elternkonflikt zu Lasten der Kinder weiter zuspitzt. Neue Ordnungsmittel werden besser als bisher verhindern, dass ein Elternteil den Umgang faktisch vereiteln kann.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot des Bundesministeriums der Justiz (<http://www.bmj.bund.de/enid/18ad4c0f5dbfeaada8836cfd7fe78...;)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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