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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor B. Lutterjohann am 05. Januar 2012
11199 Leser · 1 Kommentar

Gesundheit

Sinn dieser Seite; Ihre Antwort zur Beitragsbemessungsgundlage

Sehr geehrte Frau Merkel, bzw.
sehr geehrtes Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,

am 25.10. schrieb ich einen Beitrag über die Beitragsbemessungsgundlage in den Sozialversicherungen. Ihre Antwort vom 22.11. fand ich sehr enttäuschend.

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/beitragsbemessungsg...

Dass die Anfragen nicht direkt von der Kanzlerin beantwortet werden, wie die Homepage suggeriert, war mir klar. Dass aber auf meinen Vorschlag inhaltlich überhaupt nicht eingegangen wurde sondern nur drum herumgeredet wurde, fand ich sehr bedauerlich. Nicht nur fühle ich mich nicht ernst genommen, auch alle die für meine Anfrage gestimmt haben könnten sich (freundlich ausgedrückt) veralbert vorkommen!

Sollte ich noch einmal genug Stimmen bekommen frage ich nochmals:

Warum setzt die Beitragsbemessungsgrenze nicht unten an, dass man erst ab einem bestimmten Einkommen (meinetwegen 1000 Euro) Sozialbeiträge zahlen muss. Das würde nicht nur die Gerinverdiener entlasten, die dann gar keine Sozialbeiträge mehr zahlen müssten, sondern fast alle, weil bei einem Einkommen von 1500 brutto nur für die letzten 500 Euro gezahlt werden müsste.
Das hieße dann wirklich "Mehr brutto vom netto".

Die Grenze nach oben sollte im Gegenzug komplett abgeschafft werden. Wer so viel verdient kann auch viel zahlen! Wie man die Privatversicherten an der Solidarität beteiligt wäre dann zu überlegen. Entweder Sonderbeiträge oder eine Bürgerversicherung für alle ohne Grenze nach oben.

Bitte nehmen Sie direkt dazu Stellung, die Höhe der Grenze könnte ich einfach googlen, dafür bräuchte ich diese Seite nicht!
Es geht auch nicht nur um die Rentenversicherung, sondern auch besonders die Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen
Bastian Lutterjohann

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Februar 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lutterjohann,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundesregierung beantworten.

Gerne erläutern wir Ihnen die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung. Grundgedanke der Beitragsbemessungsgrenze in Renten- und Krankenversicherung ist, dass alle Beschäftigten und Unternehmen nach ihrem Leistungsvermögen unser solidarisches Sozialsystem finanzieren. Ohne Beitragsbemessungsgrenze würden geringverdienende Versicherte sich möglicherweise nicht mehr versichern und hätten damit auch keine Leistungsansprüche. Bezieher niedriger Einkommen haben ein besonders hohes soziales Schutzbedürfnis, das durch eine staatliche Versicherung abgedeckt wird.

Ohne Beitragsbemessungsgrenze hätten höhere Einzahlungen höhere Leistungen zur Folge, also z.B. höhere Rentenzahlungen. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Beitragsbemessungsgrenze daher auch eine Leistungsbemessungsgrenze dar. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise mit seinem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (5.600 Euro) liegt, zahlt zwar einen prozentual geringeren Anteil seines Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Er erwirbt aber keinen höheren Rentenanspruch als jemand, der unterhalb dieser Grenze verdient.

Gemäß dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche deshalb nur entsprechend der Höhe der geleisteten Beiträge. Hier greift das Solidarprinzip. Anderenfalls lässt sich eine Pflichtversicherung gegen die Risiken des Alters nicht rechtfertigen.

Gerade Bezieher höherer Einkommen sind auf die Leistungen der Sozialversicherung - beispielsweise für eine Absicherung im Alter - nicht zwingend angewiesen. Gutverdiener können sich über eine betriebliche und/oder private Altersvorsorge zusätzlich absichern.

Im Gesundheitssystem erhält jeder in Deutschland die medizinische Versorgung, die er oder sie benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt jemand ist oder welches Einkommen er hat. Der Leistungskatalog ist weitgehend identisch - unabhängig vom Einkommen und der jeweiligen Krankenkasse. Bereits heute tragen Bezieher höherer Einkommen wesentlich stärker zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bei als Bezieher niedriger Einkommen. Diese Regelung ist sozialpolitisch sinnvoll, weil sie dem Gedanken der Solidarität Rechnung trägt. Denn höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung führen nicht automatisch zu höheren Leistungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 17. Januar 2012
    1.

    Das ist ein sehr guter und gerechter Vorschlag!
    Wie weit ist denn nun Herr Rösler mit seiner Kopfpauschalen-Hausaufgabe?

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