Sehr geehrte Frau Merkel,
ich bin persönlicher Ansprechpartner, auch Arbeitvermittler oder -berater genannt, in einem Berliner Jobcenter.
Auch wenn viele Bürger dieses Landes folgendes nicht wissen - selbständige Unternehmer, die nicht rentabel arbeiten werden unbefristet mit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) unterstützt. Die so genannte Grundsicherung können alle "erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" beantragen, die nicht genügend Einkommen haben, um sich selbst ernähren zu können. Hierzu gehören auch Geschäftsführer. Für diese "Kunden" werden auch Sozialversicherungsbeiträge (auch die private Krankenversicherung), die private Wohnung (auch Eigentumswohnung), der Geschäftswagen und das -essen vom Steuerzahler finanziert, die Unternehmer eigentlich aus ihren Einnahmen bezahlen müssen. Der Hartz IV-Unternehmer hat zwar Einnahmen, zahlt aber keine Steuern, weil seine Ausgaben so hoch sind, dass ihm nur noch geringe Gewinne bleiben.
Es kommt häufig vor, dass Geschäftsführer jahrelang gerade einmal so viel Gewinn machen, dass sie noch unter der Freigrenze des Hartz IV-Satzes sind und somit die Grundsicherung bewilligt bekommen (müssen). Sie genießen dabei alle Vorteile eines Menschen, die wegen Krankheit, Kinderbetreuung oder Weiterbildung nicht arbeiten können. Besonders anzumerken ist hier auch, dass Hartz IV-Empfänger selbst Angestellte beschäftigen können, die mit Lohnkostenzuschüssen finanziert werden.
Weiterhin ist es eine Zumutung für die Gläubiger, denn der Hartz IV-Empfänger haftet nicht wirklich für seine Schulden, weil er unter dem Existenzminimum lebt und somit auf unbestimmte Zeit kein Geld zur Tilgung hat.
Für den Arbeitsmarkt stehen diese "Selbständigen" nicht zur Verfügung, weil sie ihr Geschäft führen, zur Geschäftsaufgabe darf ich sie nicht zwingen, weil ich meinen Jobcenter-Kunden nicht die "freie Ausübung einer Tätigkeit" verbieten darf. Ich kann den Selbständigen zwar wegen anhaltendem unwirtschaftlichen Handels sanktionieren, doch wenn er sich beim Arzt ein Attest für eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen lässt, komme ich nicht an ihn heran. Bei Privatpatienten gibt es immer einen Arzt mit offenem Ohr und einen Medizinischen Dienst, der das überprüft gibt es nur für Kassenpatienten. Hinzu kommt, dass sich auch die Krankenversicherung nicht an dieser Sache stört, da ein Hartz IV-Empfänger ein Krankentagegeld benötigt. Er erhält bei Krankheit seinen ganz normalen Tagessatz.
Sicher - wir alle genießen es, die Pizza beim Italiener für ein 5 Euro zu verspeisen, den Herren- und Damenfriseur nur 10 Euro geben und der Kosmetikerin 20 Euro pro Stunde zu bezahlen.
Ich bin der Meinung, das ist wettbewerbsverzerrend und den normalen Geschäftsleuten die Chance ihre Dienstleistung kostendeckend anzubieten nimmt.
Ist es nicht allein deshalb sinnvoll, flächendeckend einen Mindestlohn einzuführen? Schließlich werden besonders in Kleinunternehmen Tätigkeiten einfach umbenannt, nur um festgelegte Löhne nicht zahlen zu müssen. So werden zum Beispiel Putzfrauen, Hausmeister oder Kfz-Mechaniker in Arbeitsverträgen als "Hilfsarbeiter" bezeichnet und schon sind 5 € Stundenlohn in Ordnung.
Was würden Sie mir als persönlicher Ansprechpartner eines Jobcenters bei dieser Gesetzeslage raten? Sind hier Ihrerseits schon einmal Lösungsansätze in Erwägung gezogen worden?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schumann
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